BERLINER WIRTSCHAFT 03/18
Personal und Prozesse sind entschei-
dend für Energieeffizienzmaßnahmen in
Unternehmen. Zu diesem Fazit kamen
die Referenten im IHK-Gesprächskreis
der Energiebeauftragten am 20. Febru-
ar. „Dabei eignet sich ein Energiema-
nagementsystem genial, um seine Pro-
zesse kennenzulernen“, so der Umwelt-
gutachter Prof. Dr. Jan Uwe Lieback in
seinem Vortrag über die Normenfamilie
ISO 50000. Seit Änderung der ISO 50003
steht das Thema Energieeffizienz stär-
ker im Mittelpunkt. Unternehmen, die
ein Energiemanagementsystem einfüh-
renwollen, müssen die Verbesserung der
energiebezogenen Leistung fortlaufend
nachweisen. Anschaulich wurde erläu-
tert, wie die Energieleistungskennzahlen
dafür definiert werden können.
Um Energieeffizienz ging es auch in
den Vorträgen von Mark Becker (DIHK)
und Erik Pfeifer (IHK Berlin). Vom bun-
desweit geltenden Klimaschutzplan
2050 bis zum Berliner Energie- und Kli-
maschutzkonzept – sie spielt bei allen
Maßnahmen eine große Rolle. Insgesamt
wurde deutlich, dass die Anforderungen
an die Wirtschaft weiter steigen werden.
Mit dem drei Mal im Jahr tagenden Ge-
sprächskreis möchte die IHK Unter-
nehmen dabei unterstützen (www.ihk-
berlin.de/energiebeauftragte).
‹
SCHUH
GESPRÄCHSKREIS
Energieeffizienz
für die Praxis in
den Unternehmen
E
s ist ein Thema, das vor allem auch Unternehmen betrifft und
das seit Monaten im Gespräch ist: Am 25. Mai dieses Jahres, al-
so in weniger als drei Monaten, tritt die europäische Daten-
schutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Als Verordnung
erlangt sie, anders als eine Richtlinie, umittelbare Geltung in den einzel-
nen Mitgliedsstaaten.
Mit ihren 99 Artikeln und 173 Erwägungsgründen dient sie der Stär-
kung des europäischen Binnenmarktes und der Förderung neuer, digitaler
Geschäftsmodelle. Zeitgleich tritt auch
das geänderte Bundesdatenschutzge-
setz in Kraft, das ergänzende Bestim-
mungen enthält. Die DSGVO legt fest,
wie personenbezogene Daten verar-
beitet, an Dritte weitergegeben und
gelöscht werden müssen. Sie betrifft
nahezu sämtliche Unternehmen, vom
Einzelunternehmen bis zum Konzern.
Aber auch Freiberufler mit ihren Pra-
xen und Kanzleien sowie Vereine und
Behörden sind mit ihrer Tätigkeit von
der Datenschutz-Grundverordnung
erfasst. Neben der Beachtung der Be-
troffenenrechte müssen die verant-
wortlichen Stellen technisch-organisatorische Maßnahmen treffen und
den Informations- und Dokumentationspflichten nachkommen.
Unternehmen und Institutionen sind gehalten, die Vorgaben der
DSGVO einzuhalten, denn mit ihrer Einführung wird der Rahmen mög-
licher Sanktionen drastisch erhöht. Die maximale Geldbuße bei Daten-
schutzverstößen beträgt von diesem Mai an 20 Mio. Euro oder vier Pro-
zent des Jahresumsatzes. Mehr Informationen finden Unternehmer unter:
www.ihk-berlin.de/dsgvo‹
KLAR
Vom Kleinunternehmer bis zum Konzern sind alle
betroffen: Die Datenschutz-Grundverordnung der EU
regelt den Umgang personenbezogener Daten neu
Ein ganzes Bündel
neuer Pflichten
WEITERE INFORMATIONEN
Im Service Center erhalten Sie Auskünfte zu diesem Thema
(www.ihk-berlin.de/tdm)
sowie Informationen zu allen weiteren Dienstleistungen der IHK Berlin. Unser Team
steht Ihnen persönlich oder telefonisch unter 030 / 315 10-0 montags bis donnerstags
von 8 bis 17 Uhr sowie freitags von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung.
THEMA DES MONATS
Ein Energiemanage-
mentsystem ist genial,
um seine Prozesse
kennenzulernen.
JAN UWE LIEBACK
Umweltgutachter
Rechte an eigenen Daten gestärkt
FOTO: GETTY IMAGES/ISTOCKPHOTO