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BERLINER WIRTSCHAFT 03/18

Personal und Prozesse sind entschei-

dend für Energieeffizienzmaßnahmen in

Unternehmen. Zu diesem Fazit kamen

die Referenten im IHK-Gesprächskreis

der Energiebeauftragten am 20. Febru-

ar. „Dabei eignet sich ein Energiema-

nagementsystem genial, um seine Pro-

zesse kennenzulernen“, so der Umwelt-

gutachter Prof. Dr. Jan Uwe Lieback in

seinem Vortrag über die Normenfamilie

ISO 50000. Seit Änderung der ISO 50003

steht das Thema Energieeffizienz stär-

ker im Mittelpunkt. Unternehmen, die

ein Energiemanagementsystem einfüh-

renwollen, müssen die Verbesserung der

energiebezogenen Leistung fortlaufend

nachweisen. Anschaulich wurde erläu-

tert, wie die Energieleistungskennzahlen

dafür definiert werden können.

Um Energieeffizienz ging es auch in

den Vorträgen von Mark Becker (DIHK)

und Erik Pfeifer (IHK Berlin). Vom bun-

desweit geltenden Klimaschutzplan

2050 bis zum Berliner Energie- und Kli-

maschutzkonzept – sie spielt bei allen

Maßnahmen eine große Rolle. Insgesamt

wurde deutlich, dass die Anforderungen

an die Wirtschaft weiter steigen werden.

Mit dem drei Mal im Jahr tagenden Ge-

sprächskreis möchte die IHK Unter-

nehmen dabei unterstützen (www.ihk-

berlin.de/energiebeauftragte

).

SCHUH

GESPRÄCHSKREIS

Energieeffizienz

für die Praxis in

den Unternehmen

E

s ist ein Thema, das vor allem auch Unternehmen betrifft und

das seit Monaten im Gespräch ist: Am 25. Mai dieses Jahres, al-

so in weniger als drei Monaten, tritt die europäische Daten-

schutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Als Verordnung

erlangt sie, anders als eine Richtlinie, umittelbare Geltung in den einzel-

nen Mitgliedsstaaten.

Mit ihren 99 Artikeln und 173 Erwägungsgründen dient sie der Stär-

kung des europäischen Binnenmarktes und der Förderung neuer, digitaler

Geschäftsmodelle. Zeitgleich tritt auch

das geänderte Bundesdatenschutzge-

setz in Kraft, das ergänzende Bestim-

mungen enthält. Die DSGVO legt fest,

wie personenbezogene Daten verar-

beitet, an Dritte weitergegeben und

gelöscht werden müssen. Sie betrifft

nahezu sämtliche Unternehmen, vom

Einzelunternehmen bis zum Konzern.

Aber auch Freiberufler mit ihren Pra-

xen und Kanzleien sowie Vereine und

Behörden sind mit ihrer Tätigkeit von

der Datenschutz-Grundverordnung

erfasst. Neben der Beachtung der Be-

troffenenrechte müssen die verant-

wortlichen Stellen technisch-organisatorische Maßnahmen treffen und

den Informations- und Dokumentationspflichten nachkommen.

Unternehmen und Institutionen sind gehalten, die Vorgaben der

DSGVO einzuhalten, denn mit ihrer Einführung wird der Rahmen mög-

licher Sanktionen drastisch erhöht. Die maximale Geldbuße bei Daten-

schutzverstößen beträgt von diesem Mai an 20 Mio. Euro oder vier Pro-

zent des Jahresumsatzes. Mehr Informationen finden Unternehmer unter:

www.ihk-berlin.de/dsgvo

KLAR

Vom Kleinunternehmer bis zum Konzern sind alle

betroffen: Die Datenschutz-Grundverordnung der EU

regelt den Umgang personenbezogener Daten neu

Ein ganzes Bündel

neuer Pflichten

WEITERE INFORMATIONEN

Im Service Center erhalten Sie Auskünfte zu diesem Thema

(www.ihk-berlin.de/tdm

)

sowie Informationen zu allen weiteren Dienstleistungen der IHK Berlin. Unser Team

steht Ihnen persönlich oder telefonisch unter 030 / 315 10-0 montags bis donnerstags

von 8 bis 17 Uhr sowie freitags von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung.

THEMA DES MONATS

Ein Energiemanage-

mentsystem ist genial,

um seine Prozesse

kennenzulernen.

JAN UWE LIEBACK

Umweltgutachter

Rechte an eigenen Daten gestärkt

FOTO: GETTY IMAGES/ISTOCKPHOTO