Steuern für Existenzgründer

38 STARTER CENTER & START-UPS Steuern für Existenzgründer Buchführung und Gewinnermittlung auf die Gesamtnutzungsdauer zu verteilen und in jährlichen Abschreibungen als Betriebsausgabe abziehbar. Dafür ist ein Anlagenverzeichnis (Bestandsverzeichnis) zu führen. Die EÜR ist nach Vorgabe zu erstellen und elektronisch zu übermitteln. Gründungsaufwendungen Bei der Gründung eines Betriebs entstehen in der Regel noch vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit Kosten. Diese Kosten können bei der Ermittlung des ertragssteuerlichen Gewinns als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, wenn sie durch den Betrieb veranlasst sind. Es kommt hier alleine auf den wirtschaftlichen Zusammenhang an, ein zeitlicher Zusammenhang ist nur von sekundärer Bedeutung. Beson- derheiten sind bei der Gründung einer GmbH zu beachten. Die Gründung einer GmbH vollzieht sich in drei Schritten: ls Vorgründungsgesellschaft (regelmäßig BGB-Gesellschaft, bis Abschluss des Gesellschaftsvertrages) ls Vorgesellschaft (ab Abschluss eines Gesellschaftsvertrages) ls GmbH (ab Eintragung ins Handelsregister). Die Vorgesell- schaft und die spätere Kapitalgesellschaft werden ertrags- steuerrechtlich als ein Steuersubjekt behandelt. Daraus folgt, dass die Aufwendungen während der Zeit der Vorgesellschaft, nicht aber aus der Zeit der Vorgründungs- gesellschaft, als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können. Hierfür ist eine entsprechende Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag erforderlich. Ansonsten sind die Grün- dungskosten im Rahmen der Einkommensermittlung bei den jeweiligen Gründungsgesellschaftern zu berücksichtigen. Buchführungsunter- lagen und Belege sind 10 Jahre aufzubewahren.

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