Steuern für Existenzgründer

37 damit auch die Pflicht zur Bilanzierung mit Wirkung für die Zukunft anordnen, wenn der Umsatz 600.000€ oder der Gewinn 60.000€ jährlich übersteigt. Liegen Ihre Gewinn- und Umsatzerwartungen von vornherein über diesen Grenzen, sollten Sie aus Vereinfachungsgründen gleich ab dem Grün- dungsjahr die Bilanzierung wählen. Freiberufler und „kleine“ Gewerbetreibende sind folglich die typischen Anwender der Einnahmenüberschussrechnung. Der Gewinn ermittelt sich nach dieser Methode wie folgt: Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben = Überschuss (Gewinn oder Verlust) Sie müssen dabei die Betriebseinnahmen dem Kalender- jahr zuordnen, in dem das Geld bei Ihnen eingegangen bzw. gutgeschrieben wird. Die Betriebsausgaben ordnen Sie dem Kalenderjahr der Zahlung zu. Eine Ausnahme bilden die Anschaffungskosten der längerfristigen Anlagegüter (z. B. Ladeneinrichtung, Betriebs-Pkw). Die Anschaffungskosten der abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind

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