Steuern für Existenzgründer

STARTER CENTER & START-UPS 36 Steuern für Existenzgründer Buchführung und Gewinnermittlung Buchführung und Gewinnermittlung Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten, den steuerlichen Gewinn zu ermitteln: ls Buchführung mit Jahresabschluss (= Bilanzierung) ls Aufzeichnungen mit Einnahmenüberschussrechnung Die Bilanzierung ist die aufwendigere und betriebswirtschaft- lich genauere Methode zur Ermittlung des betrieblichen Erfolges. Eine Verpflichtung zur Bilanzierung besteht nur bei Gewerbetreibenden, die bereits nach anderen Vorschriften bilanzieren müssen. Hierzu gehören in erster Linie die Bilan- zierungsvorschriften des HGB für Kaufleute (eingetragene Kaufleute, OHG, KG, GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG). Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung müssen elektro- nisch an das Finanzamt übermittelt werden. Allen anderen Gewerbetreibenden und Freiberuflern steht die Einnahmenüberschussrechnung als einfachste Art der Gewinnermittlung offen. In Folgejahren kann das Finanz- amt bei Gewerbetreibenden eine Buchführungspflicht und

RkJQdWJsaXNoZXIy MzI1ODA1