Steuern für Existenzgründer

39 Gewerbesteuerrechtlich gelten Vorgesellschaft und GmbH dann als einheitlicher Steuergegenstand, wenn die Vorge- sellschaft schon vor Eintragung der Kapitalgesellschaft ins Handelsregister nach außen hin aufgetreten ist. Dann sind auch bei der Ermittlung des Gewerbeertrags die Betriebsaus- gaben der Vorgesellschaft zu berücksichtigen. Im Allgemei- nen entsteht das Steuersubjekt Kapitalgesellschaft jedoch erst mit Eintragung ins Handelsregister. Weitere steuerliche und rechtliche Informationen erhalten Sie bei den StarterCentern Ihrer Industrie- und Handelskam- mer. Rufen Sie einfach an! Alle Gesetze finden Sie im Internet unter bundesrecht.juris.de

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