Steuern für Existenzgründer

33 STEUERBESCHEIDE Die Steuern werden durch Steuerbescheide festgesetzt. Ach- ten Sie auf die Zahlungsfristen des Finanzamts und auf die gegebenen Erläuterungen. Bei der Gewerbesteuer setzt das Betriebsfinanzamt in einem so genannten Grundlagenbe- scheid den Steuermessbetrag fest. Die Gemeinde berechnet dann unter Anwendung des Hebesatzes die Gewerbesteuer und setzt sie in einem eigenen Steuerbescheid fest. Die Zahlung erfolgt an die Gemeinde. Die Umsatzsteuererklä- rung fasst die abgegebenen Umsatzsteuervoranmeldungen zusammen. Prüfen Sie die Steuerbescheide rechtzeitig. Legen Sie innerhalb der Frist von einem Monat Einspruch beim Finanzamt ein, wenn Sie Fehler feststellen. Wenn Sie unsicher sind, legen Sie vorsorglich Einspruch ein. Begrün- dungen können Sie nachreichen. Sie können den Einspruch jederzeit zurücknehmen. Wenn Sie die Frist verpassen, wird der Bescheid wirksam. STEUERVORAUSZAHLUNGEN Vierteljährlich müssen Vorauszahlungen für die Einkom- men- oder Körperschaftssteuer und für die Gewerbesteuer entrichtet werden. Das Finanzamt legt die Vorauszahlungen durch Vorauszahlungsbescheide fest. Die Vorauszahlungen werden anhand der Vorjahressteuerschuld geschätzt. Die ers- ten Vorauszahlungen im Jahr der Existenzgründung werden nach den Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung festgesetzt. Die geleisteten Vorauszahlungen werden mit der festgesetzten Steuerschuld verrechnet. Der Restbetrag

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