Steuern für Existenzgründer

34 STARTER CENTER & START-UPS Steuern für Existenzgründer Die wichtigsten Steuern ist innerhalb der im Steuerbescheid festgesetzten Frist zu zahlen. Stellen Sie sich daher darauf ein, dass Sie innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Steuerbescheids größere Beträge zahlen müssen. Denken Sie auch daran, dass die Vor- auszahlungen des laufenden Jahres ebenfalls erhöht werden können. Schätzen Sie daher Ihre voraussichtliche Steuerbe- lastung im Voraus und sorgen Sie für ausreichende Liquidität. Wenn die Unternehmensentwicklung schlechter verläuft als im Vorjahr, können Sie jederzeit eine Herabsetzung der Vorauszahlungen beantragen. Es reicht ein formloser schrift- licher Antrag und eine Übersicht über die Umsatz-, Kosten- und Gewinnentwicklung zur Begründung. ls Die Einkommensteuervorauszahlungen sind vierteljährlich zu entrichten, und zwar am 10. März, 10. Juni, 10. Septem- ber und 10. Dezember. ls Kapitalgesellschaften müssen die Körperschaftssteuervo- rauszahlungen am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember leisten. ls Die Gewerbesteuervorauszahlungen sind am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November an die Gemeinde abzuführen, in der der Betrieb ansässig ist. ls Umsatzsteuer und Lohnsteuer sind bis zum 10. Tag nach dem Voranmeldungszeitraum zu zahlen. ls Bei Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren können keine Säumniszuschläge aufgrund verspäteter Zahlung entstehen.

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