Steuern für Existenzgründer

32 STARTER CENTER & START-UPS Steuern für Existenzgründer Die wichtigsten Steuern Das Finanzamt erledigt dann für Sie die Antragsabwicklung. Liefern Sie Waren oder bestimmte Dienstleistungen in andere EU-Mitgliedsstaaten, sind Sie verpflichtet eine sogenannte zusammenfassende Meldung (ZM) bis zum 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraumes (Kalendermonat/Kalendervier- teljahr) auf elektronischem Weg an das BZSt zu übermitteln. STEUERERKLÄRUNGEN Nach Ablauf des Kalenderjahres oder des Wirtschaftsjahres müssen die Einkommen- oder Körperschaftssteuererklärung und die Gewerbe- sowie Umsatzsteuererklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres beim jeweils zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Für die Einkommensteuererklärung ist das Finanzamt zustän- dig, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt (Wohnsitzfinanzamt). Liegt Ihr Betriebssitz in einem anderen Finanzamtsbezirk, müssen Sie eine Feststellungserklärung mit der Gewinner- mittlung Ihres Unternehmens für Ihre Gewinneinkünfte aus diesem Unternehmen beim Betriebsfinanzamt abgeben. Für die Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuerer- klärung ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk das Unternehmen ansässig ist (Betriebsfinanzamt). Haben Sie einen Steuerberater, ist die Abgabefrist bis zum 28. Februar des Zweitjahres verlängert. Auf Antrag kann die Frist in begründeten Ausnahmefällen vom Finanzamt verlängert werden. Grundsätzlich sind Steuererklärungen elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Ausnahmen sind möglich.

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