Steuern für Existenzgründer

31 BEISPIEL Vorausschätzung Gründungsjahr 10.000€ Vorausschätzung Folgejahr 25.000€ Tatsächlicher Umsatz im Gründungsjahr 22.500 € Tatsächlicher Umsatz im Folgejahr 30.000€ Die Kleinunternehmerregelung ist nur im Grün- dungsjahr anwendbar. Im Folgejahr gilt die Regel- besteuerung, weil der tatsächliche Umsatz des vorausgegangenen Jahres (=22.500 Euro) die Grenze von 22.000 Euro überschritten hat. Warenverkehr/Dienstleistungen mit anderen EU-Mitgliedsstaaten Beabsichtigen Sie, künftig auch in andere EU-Mitglieds- staaten zu liefern oder von dort Waren zu beziehen bzw. Dienstleistungen zu erbringen oder zu erhalten, wird Ihnen auf Antrag eine sogenannte Umsatzsteuer-Identifikations- nummer (USt-IdNr.) erteilt. Diese dient der Abwicklung und Kontrolle der Umsatzbesteuerung des innergemeinschaft- lichen Handels. Die Nummer wird erteilt vom Bundeszen­ tralamt für Steuern. In dem formlosen Antrag sind Ihr Name, Ihre Anschrift, die Steuernummer, unter der Sie umsatzsteu- errechtlich geführt werden, sowie das für die Umsatzbesteu- erung zuständige Finanzamt anzugeben. Die Nummer kann auch online beantragt werden. Sie können die Erteilung einer USt-IdNr. bei dem für Sie zuständigen Finanzamt auch gleich zu Beginn Ihrer unternehmerischen Tätigkeit beantragen. ACHTUNG! Die Überschreitung der Umsatzgrenze müssen Sie selbst prüfen! Neuregelungen zum E-Commerce i hk-berlin.de/umsatz- steuer oder Bundeszentral­ amt für Steuern i hk-berlin.de/BZSt-One- Stop-Shop

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