Steuern für Existenzgründer

20 STARTER CENTER & START-UPS Steuern für Existenzgründer Die wichtigsten Steuern Dieses Verfahren hat jedoch den Nachteil, dass im Falle einer späteren Entnahme der thesaurierten Gewinne eine Nachversteuerung analog der Besteuerung von Dividenden bei Kapitalgesellschaften erfolgt. Hierdurch kann sich bei der späteren Entnahme insgesamt betrachtet eine höhere Steuerlast ergeben als bei „Regelbesteuerung“. Daher sollte die Inanspruchnahme der Thesaurierungsbegünstigung im Einzelfall sorgfältig geprüft werden. LOHNSTEUER Die Lohnsteuer ist eine Sonderform der Einkommensteuer. Schuldner der Lohnsteuer ist der Arbeitnehmer. Arbeitgeber sind jedoch verpflichtet, die Lohnsteuer bei jeder Lohnzah- lung einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Sie haften für die richtige Einbehaltung und Abführung. Es ist ein Lohnkonto zu führen. Die Lohnsteuer wird anhand der per- sönlichen Daten der Arbeitnehmer ermittelt. Die Daten sollen über das elektronische Verfahren ELSTAM abgerufen werden. Die Lohnsteuerzahlungen müssen beim Finanzamt vorange- meldet werden. Die voraussichtliche Höhe der Jahressteuer entscheidet über den Anmeldezeitraum. Die für den ersten vollen Kalendermonat nach Gründung abzuführende Lohn- steuer ist auf den Jahresbetrag umzurechnen. Der Lohnsteu- er-Anmeldezeitraum ist grundsätzlich der Kalendermonat (bis 5.000 Euro Jahreslohnsteuersumme das Kalendervierteljahr, bis 1.080 Euro das Kalenderjahr). Später ist das Vorjahr maß- gebend. Die Anmeldung muss bis zum 10. Tag nach Ablauf des Lohnsteuer-Anmeldezeitraums erfolgen. Die Anmeldungen sind grundsätzlich in elektronischer Form zu übermitteln. Am Jahresende ist eine Lohnsteuerbescheinigung zu erstellen und elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Der Nachversteue- rungssatz beträgt 25Prozent.

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