Steuern für Existenzgründer

21 Neben der Lohnsteuer müssen auch der Solidaritätszuschlag und bei Kirchenmitgliedschaft des Arbeitnehmers die Kirchen- steuer einbehalten und an das Finanzamt abgeführt werden. In Berlin beträgt der Kirchensteuersatz zurzeit 9 Prozent, der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent der einbehalte­ nen Lohnsteuer des Arbeitsnehmers wird sukzessive ab VZ 2021 abgeschafft. KÖRPERSCHAFTSTEUER Die Körperschaftssteuerpflicht gilt für alle Kapitalgesell- schaften. Besteuert wird der Gewinn. Ermittlungszeitraum ist grundsätzlich das Kalenderjahr. Es ist aber auch ein abweichendes Wirtschaftsjahr möglich. Die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns erfolgt durch den sogenann- ten Betriebsvermögensvergleich nach handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften des EStG und des Körper- schaftssteuergesetzes (KStG). Leistungsbeziehungen zwi- schen der Gesellschaft und den Gesellschaftern oder deren Familienmitgliedern müssen einem Fremdvergleich stand- halten, z. B. müssen Miet-, Pacht- oder Arbeitsverträge zu den unter fremden Dritten üblichen und nicht zu überhöh- ten oder zu niedrigen Konditionen abgeschlossen werden. Gewinnausschüttungen von der Kapitalgesellschaft an die Gesellschafter unterliegen dem Teileinkünfteverfahren zu 60Prozent, wenn sie im Betriebsvermögen gehalten werden, oder der Abgeltungssteuer in Höhe von 25Prozent, wenn sie im Privatvermögen des Anteilseigners gehalten werden. Hinweis: Durch das Gesetz zur Modernisierung des Körper- schaftsteuerrechts (KöMoG) wird es Personenhandels- und Der Steuersatz beträgt 15Prozent.

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