Steuern für Existenzgründer

19 persönliche Freibeträge berücksichtigt. Versicherungsbei- träge für die persönliche Absicherung des Unternehmers, z. B. für Alter, Krankheit, Unfall werden als so genannte Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben bei der Ermitt- lung des zu versteuernden Einkommens abgezogen. Verluste werden steuerlich mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten oder aus anderen Jahren verrechnet. Liegt das zu versteu- ernde Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags, muss keine Einkommensteuer bezahlt werden. Mit steigendem Einkommen steigen auch die Steuersätze bis der Spitzensteu- ersatz erreicht ist (Progression). Hinweis Thesaurierungsbegünstigung: Seit 1. Januar 2008 besteht für Personenunternehmen die Möglichkeit der sogenannten Thesaurierungsbegünstigung. Danach können bei bilanzierenden Unternehmen thesaurierte, das heißt einbehaltene und einer Rücklage zugeführte Gewinne mit einem ermäßigten Steuersatz von 28,25Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag) besteuert werden. Die parallel anfal- lende Gewerbesteuer wird hierauf weiterhin angerechnet.

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