Unternehmensnachfolge regeln

61 HINWEIS Veräußerungsgewinne unterliegen nicht der Gewerbesteuer, weil sie nicht Ertrag des werbenden, fortbestehenden, nach außen in Erscheinung tretenden Betriebes sind. Kapitalgesellschaften Auch beim Verkauf von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft (z. B. einer GmbH) entsteht ein Veräußerungsgewinn, für den Einkommensteuer entrichtet werden muss, wenn der Veräu- ßerer zu mindestens einem Prozent am Gesellschaftskapital beteiligt war, § 17 Abs. 1 S. 1 EStG. Für die Besteuerung des Veräußerungsgewinns gilt das sogenannte Teileinkünftever- fahren gem. § 3 Nr. 40 EStG. Danach bleiben 40 % des Veräu- ßerungsgewinns steuerfrei. Die andere Hälfte wird in die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer eingestellt und mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Die vorstehenden Ausführungen geben nur eine erste Orientierung zu steuerlichen Fragen, die bei einer Nachfolgeregelung auftreten können. Daneben bestehen vielfältige weitere Aspekte im Bereich ande- rer Steuerarten, zum Beispiel der Grunderwerbsteuer. Im Hinblick auf die finanziellen Folgen und Risiken ist eine sachverständige steuerliche Beratung dringend zu empfehlen.

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