Unternehmensnachfolge regeln

60 Unternehmensnachfolge regeln Informationen für Unternehmer und Nachfolger RECHTLICHE UND STEUERLICHE ASPEKTE Entgeltliche Übertragung des Unternehmens Personenunternehmen Beim Verkauf eines Einzelunternehmens oder einer Be- teiligung an einer Personengesellschaft unterliegt der Veräußerungsgewinn hieraus grundsätzlich der Einkom- mensteuer. Ein Veräußerungsgewinn entsteht, wenn der Veräußerungspreis höher ist als der Buchwert des Betriebs- vermögens zuzüglich der Veräußerungskosten. Versteuert wird also nicht der Veräußerungspreis, sondern immer nur der Veräußerungsgewinn. Damit werden die stillen Reserven versteuert, die sich durch Wertsteigerungen, beispielsweise bei Grundstücken, ergeben haben, oder der Firmenwert, der beim Verkauf erzielt wird. Die Steuerschuld entsteht im Jahr der Veräußerung unabhängig davon, wann der Kaufpreis fließt. Auch hier bestehen jedoch einige Steuervergünstigun- gen. Dem Veräußernden wird ein Freibetrag von 45.000 Euro gewährt, wenn er das 55. Lebensjahr vollendet hat oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauerhaft berufsun- fähig ist. Größere Veräußerungsgewinne werden von dieser Freibetragsregelung jedoch nicht erfasst. Der Freibetrag ermäßigt sich nämlich um den Betrag, um den der Veräuße- rungsgewinn 136.000 Euro übersteigt. Darüber hinaus steht dem Senior-Unternehmer – einmal im Leben – auf Antrag ein ermäßigter Steuersatz für den Veräußerungsgewinn in Höhe von 56 % des sich ergebenden und sonst maßgeben- den durchschnittlichen Steuersatzes, mindestens aber 14 % zur Verfügung. Dies gilt jedoch nur, wenn er das 55. Lebens- jahr vollendet hat oder wenn er dauernd berufsunfähig ist und der Veräußerungsgewinn nicht mehr als fünf Millionen Euro beträgt. Der ermäßigte Steuersatz wird für den Verkauf von Betrieben, Teilbetrieben und Anteilen gewährt.

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