Praktika in Unternehmen

32 Praktika in Unternehmen RECHTLICHER RAHMEN – KLÄREN SIE GRUNDSÄTZLICHE FRAGEN Bewerber um einen Praktikumsplatz Aus Bewerbungsunterlagen dürfen nur die personenbezoge- nen Daten erhoben werden, die für eine Beurteilung darüber, ob die jeweilige Person geeignet ist, erforderlich sind. Beispiele: Ǔ Name und Kontaktdaten Ǔ Daten zu fachlichen und persönlichen Fähigkeiten Ǔ Daten über Erfahrungsnachweise Ǔ Daten über Ausbildungsnachweise Ǔ Daten zum beruflichen Werdegang Ist das Bewerbungsverfahren für die besagte Praktikums- stelle beendet, müssen die Daten der abgelehnten Bewerber zurückgeschickt, gelöscht oder vernichtet werden, schließlich ist die Nutzung der Daten jetzt überflüssig. Die Daten müssen aber nicht gelöscht werden, solange noch mit Klagen wegen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu rechnen ist. Die Daten sollten mindestens noch vier Monate, aber maximal sechs Monate vorgehalten werden. Eine längere Speicherung ist nur mit Zustimmung der jewei- ligen Person gestattet. Praktikanten Nach Beendigung des Praktikums dürfen Sie personenbe- zogene Daten betreffend des jeweiligen Praktikanten nur so lange speichern, wie sie notwendig sind (Speicherbegren- zung). Es sollten allerdings folgende – nicht abschließend aufgelistete – Aufbewahrungsfristen beachtet werden: Ǔ § 50 Abs. 2 JArbSchG: Die Verzeichnisse und Unterlagen über die Beschäftigung Jugendlicher sind mindestens bis zum Ablauf von 2 Jahren nach der letzten Eintragung aufzubewahren.

RkJQdWJsaXNoZXIy MzI1ODA1