Praktika in Unternehmen

21 BEACHTEN SIE Für volljährige Praktikanten müssen gemäß ArbZG im Voraus Ruhepausen von 30 Minuten bei mehr als 6 Stun- den Arbeitszeit und von 45 Minuten bei mehr als 9 Stunden Arbeitszeit festgelegt werden. Die Arbeitszeit darf dabei gemäß § 3 ArbZG regelmäßig nicht mehr als 8 Stunden betragen. Volljährige Praktikanten dürfen zwischen 23 und 6 Uhr Nachtarbeit absolvieren. Der Arbeitgeber hat für die Nachtarbeit eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag zum Entgelt zu gewähren. Bis auf Ausnahmeregelungen in einigen Branchen dürfen minderjährige Praktikanten nicht an Sonn- und Feiertagen arbeiten. HABEN PRAKTIKANTEN EINEN ANSPRUCH AUF URLAUB? Bei den Urlaubsregelungen wird zwischen den Prakti- kumsarten unterschieden. Wird ein freiwilliges Praktikum absolviert, haben volljähri- ge Praktikanten Anspruch auf einen Erholungsurlaub von jährlich mindestens 24 Werktagen bzw. 20 Arbeitstagen gem. Bundesurlaubsgesetz (§§ 1, 3 BUrlG), welcher in Bezug auf die Praktikumsdauer anteilig berechnet werden muss. Für minderjährige Praktikanten trifft das JArbSchG von dem BurlG abweichende Regelungen:

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