Praktika in Unternehmen

20 Praktika in Unternehmen RECHTLICHER RAHMEN – KLÄREN SIE GRUNDSÄTZLICHE FRAGEN WIE LANGE DARF EIN PRAKTIKANT ARBEITEN? Die Arbeitszeiten für Praktikanten sind gesetzlich nicht geregelt. Üblicherweise werden diese im Praktikumsver- trag vereinbart. Liegt kein schriftlicher Vertrag vor, gilt die betriebsübliche Arbeitszeit auch für Praktikanten. Die vertraglichen Regelungen müssen sich innerhalb der ge- setzlichen, öffentlich-rechtlichen Arbeitszeit-Schutzvorschriften bewegen. Dabei sind insbesondere das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) zu beachten: Kinder (bis 14 Jahre) Das generelle Verbot von Arbeit für Kinder, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt nicht für die Beschäftigung im Rahmen eines Betriebspraktikums wäh- rend der Schulzeit (§ 5 Abs. 2 Nr. 2 JArbSchG). Allerdings gilt es zu beachten, dass die Arbeitszeit höchstens sieben Stunden täglich bzw. 35 Stunden wöchentlich betragen darf (§ 7 JArbSchG). Minderjährige Praktikanten, die bereits 15, aber noch nicht 18 Jahre alt sind und nicht mehr der Vollschulzeitpflicht (in Berlin 10 Jahre) unterliegen, dürfen gemäß den Regelungen des JArbSchG zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten. Ausnahmen davon gelten für das Bäckerhandwerk, die Landwirtschaft, mehrschichtige Betriebe und das Gaststättengewerbe. Es darf nicht mehr als 8 Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich (§ 8 Abs. 1 JArbSchG) gearbeitet werden. Im Voraus müssen Pausen von mindestens 30 Minu- ten bei mehr als 4,5 Arbeitsstunden bzw. von mindestens 60 Minuten bei mehr als 6 Arbeitsstunden festgelegt werden. Weiter ist zu beachten, dass eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 12 Stunden eingehalten wird.

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