Praktika in Unternehmen

14 Praktika in Unternehmen RECHTLICHER RAHMEN – KLÄREN SIE GRUNDSÄTZLICHE FRAGEN b) Freiwilliges studentisches Praktikum Viele Studierende oder Studieninteressierte möchten vor dem Studium, während des Studiums oder nach ihrem Abschluss praktische Einblicke in die Berufswelt erhalten. Hier greifen die rechtlichen Regelungen wie bei freiwilligen Schülerprak- tika. Zu beachten gilt hier allerdings, dass in einigen Kon- stellationen eine Beitragspflicht in der Sozialversicherung entstehen kann. c) Berufspraktisches Semester/Praxissemester Das berufspraktische Semester (BPS) ist in vielen Studien- gängen an Hochschulen für angewandte Wissenschaften integriert. Die Studierenden sollen im BPS ihre zukünftige Tätigkeit und deren Anforderungen kennenlernen, eine Einführung in Aufgaben des späteren beruflichen Einsatz- feldes und Kenntnisse über das soziale Umfeld ihres Tätig- keitsbereiches erfahren. In einigen Studiengängen ist die Erstellung einer berufsbezogenen Projektarbeit während des BPS vorgesehen. Näheres regeln die jeweiligen Prüfungsord- nungen in den einzelnen Studienrichtungen der jeweiligen Hochschulen. Die unter (2) und (3 a und c) genannten Praktika werden im Folgenden als Pflichtpraktika bezeichnet. Zentrales Kriterium für ein „Praktikum“ ist, dass die Vermitt- lung beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen im Vordergrund steht. Wird allerdings hauptsächlich eine Arbeitsleistung erbracht, gelten auch für derartige Prakti- kanten die üblichen Gesetze, Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen wie für vergleichbare Arbeitnehmer.

RkJQdWJsaXNoZXIy MzI1ODA1