Praktika in Unternehmen

13 ARTEN VON PRAKTIKA 1. Freiwilliges Praktikum von Schülern oder Studierenden Freiwillige Praktika werden beispielsweise während der Schulausbildung oder während des Studiums in einem Betrieb absolviert und sind in keiner Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung vorgeschrieben. Die Vermittlung von beruflichen Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen steht im Vordergrund und nicht der reine Arbeitszweck. Das Praktikum dient der Gesamtausbildung und erfolgt ohne eine systematische Berufsausbildung. Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Vertrag und mit Einschränkungen aus dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). 2. Verpflichtendes Schülerpraktikum Es kommt weder ein Ausbildungs- noch ein Arbeitsverhältnis mit dem Betriebsinhaber zustande. Die Ausbildungs- und Be- rufswahl soll durch ein erstes Kennenlernen der beruflichen Praxis erleichtert werden und es dient nicht der Erbringung von Arbeitsleistung. Bei einem Betriebspraktikum handelt es sich um eine Schulveranstaltung, die in einem Unternehmen als Unterrichtsort durchgeführt wird. Der Schüler behält seinen Status. Hier greifen das Schulrecht und für Betriebs- praktika erlassene Durchführungsrichtlinien. 3. Praktika von Studierenden a) Pflichtpraktikum von Studierenden Studierende, die ein in der Studien- und Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum absolvieren, sind nicht im Sinne des § 26 BBiG als Praktikanten beschäftigt. Es handelt sich lediglich um einen praktizierenden Studenten. Aus der Studi- enordnung und aus landesrechtlichen Vorschriften ergeben sich Bestimmungen und Regelungen.

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