Praktika in Unternehmen

15 BEACHTEN SIE In den Berliner Hochschulen definieren in der Regel die Fakultäten und Fachbereiche, wie in welchen Studiengängen ein Praktikum zu absolvieren ist, welche Anforderungen an ein Praktikum zu stellen sind und ob vor Studienbeginn ein solches als Zulassungsvoraussetzung nachgewiesen werden muss. Daraus resultieren unterschiedliche Detailregelungen, die keine Verallgemeinerung der Anforderungen ermög- lichen. Sprechen Sie deshalb bei fehlenden Informationen und Kontakten die Career Services der Hochschulen an. Sie arbeiten eng mit den Fachbereichen zusammen. Die bloße Bezeichnung eines Anstellungsverhältnis- ses als „Praktikum“ verhindert nicht, dass tatsächlich ein Arbeitsverhältnis mit den daraus resultierenden Rechten und Pflichten vorliegt. Erste Adressen für Kontakte in die Hochschulen hinein sind die Career Services der Berliner Hochschulen. Sie bieten gute Unterstützung für Praktikumsge- ber beispielsweise durch Praktikantenvermittlung (Online-Börsen, Aushänge) sowie durch Kontakte in die Fachbereiche hinein und zu den Praktikumsbeauf- tragten.

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