Kreditverhandlungen sicher und erfolgreich führen

15 2.2 Bewertung der Sicherheiten Sicherheiten werden von Kreditinstituten in der Regel nicht mit ihrem vollen Zeitwert angerechnet. Die Beleihungs- grenzen sind von der Wertbeständigkeit, Verwertbarkeit und Sicherungsart der jeweiligen Sicherheiten sowie von der Sicherheitenpolitik des Kreditinstitutes abhängig. Beispiele für die Hereinnahme von Sicherheiten Kreditsicherheit Nominalwert Beleihungsgrenze (ca. Werte) Spar-, Sicht- und Termineinlagen Nennwert 100% des Nennwertes Investmentfonds Rücknahmepreis zwischen 40-75% des Rücknahmepreises Aktien Kurswert 50% des Kurswertes Wertpapiere öffentlicher Schuldner (Deutschland) Kurswert 90% des Kurswertes Bausparverträge Bauspar­ guthaben 100% des Bausparguthabens Lebensversicherung Rückkaufswert 100% des Rückkaufswertes Bürgschaften Bonität des Bürgen in Abhängigkeit von Wert- haltigkeit und Höhe der Bürgschaft Forderungsabtretungen (Zessionen) Höhe der offenen Rechnungen ca. 50% der jeweiligen Rech- nungsbeträge in Abhängig- keit der Debitorenbonität Sicherungsübereignung (Warenlager, Maschinen) Kaufpreis ca. 50% der jeweils geschätz- ten Verkehrswertes Wohngrundstück, Gewerbegrundstück Verkehrswert, Verkehrswert 80% des Verkehrswertes, 60% des Verkehrswertes Quelle: eigene Darstellung, IHK für München und Oberbayern

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