Berliner Wirtschaft 5/2018

BERLINER WIRTSCHAFT 05/18 24 IHK AKTUELL & SERVICE FOTO: GETTY IMAGES/WESTEND61 AMTLICHES VERZEICHNIS Erste Unternehmen haben sich eintragen lassen WEITERE INFORMATIONEN Alle Details zum Amtlichen Verzeichnis finden Interessierte auf der Website der IHK: www.ihk-berlin.de/avpq Im vergangenen Jahr startete das neue Amtliche Verzeichnis präqualifizier- ter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich. Die Vorteile ei- ner Eintragung liegen auf der Hand: Mit reduziertem Aufwand und geringen Kosten kann man seinen Vertragspart- nern seine Eignung nachweisen. Statt Verzeichnis eingetragen: der Möbel- hersteller Daniel Herrmann sowie die DelphiCon GmbH, zu deren Geschäfts- feldern Unternehmensberatung und Projektmanagement gehören. Weiterhin wurden die „MMP. Mager-Morana Pro- jektmanagement im Bauwesen GmbH“ präqualifiziert, die als Dienstleister für Architektur-, Konstruktions- und In- genieurbüros tätig ist, die e-Company Consultants IT Beratung AG, die auf IT-Dienste und Softwareprogrammie- rungen spezialisiert ist, und das Unter- nehmen Denkmodell GmbH, das Er- wachsenenbildung und Event-Organi- sation durchführt. Die neuesten Eintragungen erfolgten für den IT-Dienstleister und Software- entwickler Init Aktiengesellschaft für digitale Kommunikation sowie für die Medacta Versandbuchhandlung Nölte & Ernst, die nicht nur Bücher und Zeit- schriften vertreibt, sondern auch Mu- sikinstrumente, Spielwaren und Sport- geräte. ‹ KOEL Art. 30 DS-GVO (Datenschutzgrundver- ordnung) verpflichtet Verantwortliche (u. a. Unternehmen und sonstige juris- tische Personen), ein Verzeichnis al- ler Verarbeitungstätigkeiten mit per- sonenbezogenen Daten zu führen. Das gilt auch für Auftragsverarbeiter wie Cloud-Dienstleister. Die Pflicht trifft Fir- men mit mehr als 250 Mitarbeitern. Un- abhängig davon muss ein Verzeichnis geführt werden, wenn Verarbeitungen erfolgen, • die ein Risiko für die Rechte und Frei- heiten der betroffenen Personen DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten benötigt? WEITERE INFORMATIONEN Verzeichnis unter: datenschutz-berlin.de/kurzpapiere.html Hinweise sowie Muster unter: datenschutz-berlin.de/orientierungshilfen.html bergen (z. B. Profiling oder Überwa- chungsmaßnahmen) oder • die nicht nur gelegentlich erfolgen (z.B. die regelmäßige Verarbeitung von Kun- den- oder Beschäftigtendaten) oder • die besondere Datenkategorien gemäß Art. 9 Abs. 1 DS-GVO (z. B. Gesundheits- daten) oder strafrechtliche Verurtei- lungen und Straftaten im Sinne des Art. 10 DS-GVO betreffen. Das Verzeichnis soll die Angaben zum Verantwortlichen, der Art der verarbei- teten Daten, zu Kategorien von Daten- empfängern, Löschfristen und Sicher- heitsmaßnahmen enthalten. Die Konfe- renz der unabhängigen Datenschutzbe- hörden des Bundes und der Länder hat ein Kurzpapier zum „Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten“ veröffentlicht. ‹ Von Carolyn Eichler (Referentin der Berliner Beauf- tragten für Datenschutz und Informationsfreiheit) bei jeder öffentlichen Ausschreibung neu nachzuweisen, dass man für einen Aufrag die Anforderungen erfüllt, genügt es, sich einmal pro Jahr zu qualifizieren und sich ins Amtliche Verzeichnis ein- tragen zu lassen. Die ersten Berliner Unternehmen haben das jetzt getan und sind also im Für Dienstleister wie etwa Ingenieurbüros optimiert das Amtliche Verzeichnis das Verfahren

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