Steuern für Existenzgründer

24 STARTER CENTER & START-UPS Steuern für Existenzgründer Die wichtigsten Steuern Anrechnung der Gewerbesteuer Bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen erfolgt eine pauschalierte Anrechnung der Gewerbesteuer auf die persönliche Einkommensteuer. Die Anrechnung erfolgt in Höhe des 4,0-fachen des Gewerbesteuermessbetrages. Kapi- talgesellschaften haben keine Anrechnungsmöglichkeiten. Die Gewerbesteuer ist keine Betriebsausgabe. UMSATZSTEUER Umsatzsteuerpflicht und Steuersätze Die Umsatzsteuer wird auf Umsätze erhoben, die ein Unter- nehmer im Inland erzielt. In erster Linie sind hier Umsätze aus Warenlieferungen oder sonstigen Leistungen, also z. B. Dienstleistungen, gemeint. Der Regelsteuersatz beträgt 19 Prozent. Der ermäßigte Steuersatz für bestimmte Produkte wie z. B. für Bücher oder für viele Lebensmittel, beträgt 7 Prozent. Der ermäßigte Steuersatz für bestimmte Produkte wie z. B. für Bücher oder für viele Lebensmittel, beträgt 5 Prozent vom 01.07.2020 bis 31.12.2020, ab dem 01.01.2021 wieder 7 Prozent. Vorsteuerabzug In der Regel beziehen Sie von anderen Unternehmen Vor- leistungen, die Sie zur Erstellung Ihrer eigenen Leistung benötigen. Der Vorlieferant stellt Ihnen dafür Umsatzsteuer in Rechnung. Diesen Betrag, Vorsteuer genannt, können Sie mit der Umsatzsteuer verrechnen, die entsteht, wenn Sie Waren oder andere Leistungen verkaufen. An das Finanzamt müssen Sie nur die Differenz zahlen (§ 15 UStG). Steuerlotse: ihk-berlin.de/ steuerlotse

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