Steuern für Existenzgründer

23 BEISPIEL Berechnung der Gewerbesteuer Der Gewerbeertrag ist zunächst auf volle 100Euro abzurun- den und bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften um einen Freibetrag von 24.500 Euro zu kürzen. Bei Kapital- gesellschaften gibt es keinen solchen Freibetrag. Als nächs- tes wird der Gewerbeertrag mit der Steuermesszahl von 3,5Prozent multipliziert (§ 11 GwStG). Gewerbeertrag einer OHG 50.357 € Abgerundet 50.300€ Abzüglich Freibetrag 24.500€ Korrigierter Gewerbeertrag 25.800€ davon 3,5% Steuermessbetrag 903€ Der vom Finanzamt festgesetzte Steuermessbetrag wird sodann mit dem örtlichen Gemeinde-Hebesatz (seit 1999 in Berlin 410 Prozent) multipliziert. Gewerbesteuerschuld 903 € Steuermessbetrag x 410 v. H. Hebesatz der Gemeinde = 3.702,3€

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