Unternehmensnachfolge regeln

56 Unternehmensnachfolge regeln Informationen für Unternehmer und Nachfolger RECHTLICHE UND STEUERLICHE ASPEKTE Quelle: „Das Erbschaft- und Schenkungssteuer- recht bei Unternehmensübertragung“ DIHK S. 58 Übertragung eines Unternehmens bzw. Unternehmensteils Bewertung, z.B. Gutachten oder vereinfachtes Ertragswertverfahren mit einem Faktor von maximal 13,75 Begünstigtes Vermögen – § 13b Abs. 1 ErbStG Nicht begünstigtes Vermögen (Verwaltungs- vermögen) – § 13b Abs. 4 ErbStG Vorab-Vorschlag maximal 30 % bei Einhaltung von bestimmten Verfügungs- und Thesaurierungsbeschränkung 1. Bemessungsgrundlage für ErbSt Begünstigtes Vermögen über 26 Mio. Euro Bgünstigtes Vermögen unter 26 Mio. Euro – § 13a Abs. 1 ErbStG Verschonungsbedarfs- prüfung: 50 % des vorhandenen/ übertragenen PV/VV Abschmelzung Abschlag Absenkung des Abschlags um 1 % je 750.000 über 26 Mio. €, bei 90 Mio. € = 0 Einhalten von Haltefristen und Lohnsummen (mehr als 5 AN): 5 Jahre = Abschlag v. 85 % auf ErbSt 7 Jahre = Abschlag v. 100 % auf ErbSt 2. Bemessungsgrundlage

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