Unternehmensnachfolge regeln

55 Besteuerungsgrundsätze Die Besteuerungsgrundsätze (insbesondere Freibeträge und Tarife) gelten auch bei der Übertragung von Unternehmens- vermögen im Wege der Schenkung oder von Todes wegen. Jedem Steuerpflichtigen stehen innerhalb von zehn Jahren persönliche Freibeträge zu, innerhalb derer Schenkungen und Erbfälle steuerfrei sind. Der anzuwendende Steuersatz ist abhängig vom Wert des steuerpflichtigen Erwerbs und der Steuerklasse. Mit der Regelung des § 19a ErbStG wird erreicht, dass bei Übertragung eines Betriebs an entfernte Verwandte oder Dritte eine ähnliche (niedrige) Steuerbelastung wie bei Über- tragung etwa an Kinder erfolgt. Die höhere Steuer entfernt Verwandter/Dritter wird dazu über einen sog. Entlastungsbe- trag auf das Niveau der Steuerklasse I reduziert. Bemessungsgrundlage Folgendes Ablaufschema soll bei der Ermittlung der Bemes- sungsgrundlage für die Erbschafts- und Schenkungssteuer helfen:

RkJQdWJsaXNoZXIy MzI1ODA1