Unternehmensnachfolge regeln

43 der Kundenstamm und Patente. Die bisherigen Forderungen des Unternehmens kann der frühere Eigentümer geltend machen und gemeinsam mit dem versteuerten Veräuße- rungsgewinn zur Abwicklung der Altgesellschaft verwenden. Der Übernehmer wiederum kann unbelastet von früheren Verbindlichkeiten des Unternehmens starten. Ein Asset Deal bietet sich daher an, wenn der Erwerber kein mit Verbindlich- keiten belastetes Unternehmen übernehmen will. Kaufvertrag Die Gestaltung eines Unternehmenskaufvertrages orien- tiert sich vor allem an der Rechtsform des Unternehmens sowie an den steuerlichen und rechtlichen Zielen. Vor dem Vertragsabschluss müssen deshalb die wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse sorgfältig geklärt werden. Kauf- verträge können nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches grundsätzlich formlos abgeschlossen werden. Allerdings sollten derart wichtige Verträge immer schriftlich abgeschlossen werden, um bei möglichen späteren Ausein­ andersetzungen die Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer nachweisen zu können. Wegen der Vielzahl der zu treffenden Regelungen beim Unternehmenskaufvertrag ist die Hilfe eines Rechtsanwalts oder Notars dringend zu empfehlen. Auf diese Weise können unklare oder recht- lich unwirksame Vereinbarungen vermieden werden. Eine notarielle Beurkundung des Kaufvertrages ist erforderlich, wenn mit dem Betrieb auch Grundstücke übertragen werden; dies gilt auch bei der Übertragung von Anteilen an einer GmbH. Ein Unternehmenskaufvertrag muss ferner notariell beurkundet werden, wenn er pauschal das gesamte gegen- wärtige Vermögen eines zu erwerbenden Unternehmens zum Inhalt hat. Sofern der Kaufvertrag auch Grundstücke erfasst, sollte der Käufer vor Vertragsabschluss unbedingt Einblick

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