Unternehmensnachfolge regeln

42 Unternehmensnachfolge regeln Informationen für Unternehmer und Nachfolger RECHTLICHE UND STEUERLICHE ASPEKTE unternehmen, das an einen Nachfolger übertragen werden soll, ist es aus Haftungsgründen notwendig, dass aus dem Einzelunternehmen ein Unternehmensträger wird. Dies kann durch Handelsregistereintrag „Eingetragener Kaufmann“ (e. K. oder e. Kfm.) bzw. „Eingetragene Kauffrau“ (e. Kfr.) erfolgen mit dem Zusatz und Hinweis auf den neuen Inhaber. Somit wird der Alteigentümer aus der Haftung genommen und das Unternehmen kann übergeben werden. Anteilskauf (Share Deal) Beim sogenannten „Share Deal“ wird der Käufer durch den Kauf und die Übertragung des gesamten Unternehmens zum kompletten Eigentümer. Dies geschieht durch den Erwerb von Anteilen. Bei einer GmbH wird dabei beispielsweise nicht das ganze Unternehmen, sondern werden lediglich die Geschäftsanteile veräußert. Der Rechtsträger, in diesem Beispiel die GmbH, bleibt weiterhin unverändert bestehen. In praktischer Hinsicht wird der Kauf eines Unternehmens durch einen Kaufvertrag abgewickelt. Bei Kapitalgesellschaf- ten – wie der GmbH – ist dabei eine notarielle Beurkundung des Vertrages notwendig. Daneben wird beim Notar ggf. der bisherige Geschäftsführer abberufen, der neue Geschäftsfüh- rer bestellt und die Handelsregistereintragung veranlasst. Unternehmenskauf (Asset Deal) Beim sogenannten „Asset Deal“ erwirbt der Käufer hingegen einzelne zum Unternehmen gehörende Wirtschaftsgüter („Assets“). Dies können Sachen und Rechte sein. Sie werden aus dem bisherigen Unternehmen – das weiterhin bestehen bleibt – herausgekauft und in ein neu gegründetes Unter- nehmen übertragen. Assets sind beispielsweise Maschinen, Warenbestände, Grundstücke und Gebäude oder aber auch

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