Unternehmensnachfolge regeln

35 Ertragswertverfahren Beim Ertragswertverfahren wird der Unternehmenswert auf Grundlage der zukünftigen Einnahmenüberschüsse ermittelt. Entscheidend dabei ist, welche Ertragskraft das Unterneh- men zu erbringen fähig ist, um den investierten Kaufpreis mittelfristig zusätzlich abzudecken. Die Ertragskraft und damit die Kapitaldienstfähigkeit ist bei einer Unternehmens- nachfolge von wesentlicher Bedeutung, da der Nachfolger aus den Erträgen nicht nur die im Unternehmen erforderli- chen Investitionen, sondern auch die Zins- und Tilgungszah- lungen aus der Kaufpreisfinanzierung leisten muss. Zur Berechnung des Unternehmenswertes nach der Ertrags- wertmethode steht das Verfahren auf Basis einer ewigen Rente oder das Staffelverfahren zur Verfügung. Beim Er- tragswertverfahren auf Basis einer ewigen Rente wird unter- stellt, dass die Jahresüberschüsse in der Zukunft unbefristet zu erwarten sind. Der Barwert dieser unbefristeten Gewinne stellt den Unternehmenswert bzw. den Kaufpreis dar. Bei der Ertragswertmethode nach dem Staffelverfahren werden die in der Zukunft zu erwartenden Gewinne zeitlich befristet und mit unterschiedlichen Kapitalisierungszinssätzen abgezinst. Discounted-Cash-Flow-Methode Das Bewertungsprinzip der Discounted-Cash-Flow-Methode (DCF-Methode) ist grundsätzlich gleich zum Ertragswertver- fahren. Eine Überschussgröße wird auf den Gegenwartswert diskontiert. Die DCF-Methode wird dabei aber in verschiede- nen Ausprägungen angewandt. Im Unterschied zum Ertrags- wertverfahren wird bei der DCF-Methode der zukünftige Cash-Flow als Basis herangezogen. Der Cash-Flow (Gewinn zuzüglich nichtausgabewirksamer Kosten wie Abschreibun- gen, kalkulatorische Miete oder kalkulatorischer Zins) zeigt an, welcher eigenerwirtschaftete Betrag im Unternehmen für Informationen zur Unter- nehmensbewertung ihk-berlin.de/ unternehmenswert

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