Unternehmensnachfolge regeln

25 DIE NACHFOLGE AUSSERHALB DES BETRIEBES Ein Management-Buy-In (MBI) ist die typische Unterneh- mensnachfolge, wenn weder ein Familienmitglied noch ein Mitarbeiter aus dem Unternehmen die Nachfolge antreten können. Hier erwirbt ein qualifizierter, firmenexterner Über- nehmer das Unternehmen. Der Kaufvertrag wird durch die rechtlichen Verhältnisse des Unternehmens und die steuer- lichen Erfordernisse bestimmt und muss ggf. in notarieller Form erfolgen. Die notwendigen Einzelheiten müssen mit einem Rechtsanwalt und/oder einem Steuerberater verhan- delt werden. Bei dem sogenannten Buy-In-Management-Buy-Out über- nehmen eine betriebsinterne und eine betriebsexterne Per- son das Unternehmen. Hier wird eine Kombination gefunden zwischen einem Firmenkenner und einer Person, die er- gänzendes Spezialwissen mitbringt, z. B. im fachlichen oder kaufmännischen Bereich. Diese Kombination wird von den Kreditinstituten wegen der Risikostreuung zumeist positiv gesehen. Voraussetzung ist jedoch, dass das Unternehmen eine zweiköpfige Führungs- mannschaft finanziell verkraften kann.

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