Unternehmensnachfolge regeln

17 aber die Beziehungen zwischen allen Beteiligten: der Unter- nehmer und seiner Familie, dem potenziellen Nachfolger, Mitarbeitern, Lieferanten sowie den Kunden oder auch den Ansprechpartnern bei der Hausbank. Übergeber – Nachfolger Oftmals kann der Senior sein „Lebenswerk“ nicht loslassen oder sich nicht vorstellen, dass es auch ohne sein Wissen und seine Erfahrung weitergeht. Solche Unternehmen sind von der Persönlichkeit ihrer Inhaber stark geprägt. Womög- lich ändert der Nachfolger vieles von dem, wofür der Senior noch gekämpft hat und was bisher gut und richtig war. Jede noch so kleine Neuerung kann für den Übergeber zum Problem werden. Daraus kann sich eine mangelnde innere Bereitschaft des Seniors entwickeln, sich vom Unternehmen zu trennen. Wenn der Sohn oder die Tochter die Nachfol- ge antreten, kann noch ein Wandel im Rollenverständnis hinzukommen. Der Vater hatte bisher das Sagen. Nun soll er sich unterordnen und seine führende Position aufgeben. Kritisch kann die Phase des Nebeneinanders sein. Der Nach- folger soll einerseits möglichst viel vom Senior und über das Unternehmen lernen, andererseits muss er bereits erste Entscheidungen treffen und Verantwortung übernehmen. Der Senior sollte Fehler des Nachfolgers, solange sie nicht existenzbedrohend sind, bewusst zulassen. Schließlich hat auch er aus Fehlern gelernt. Oft wünscht sich der ehemalige Inhaber, weiterhin als Berater mit eingebunden zu werden. Dies sollte jedoch nur bei vorher gut abgestimmten Projekten, die zeitlich begrenzt sind, geschehen. Wenn es jedoch ausschließlich darum geht, für den Senior-Unternehmer eine soziale Absicherung zu ermöglichen, sollte davon abgesehen werden. Zudem muss

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