Praktika in Unternehmen

36 Praktika in Unternehmen RECHTLICHER RAHMEN – KLÄREN SIE GRUNDSÄTZLICHE FRAGEN WICHTIG IST Praktika, die im Rahmen von EU geförderten Programmen, zum Beispiel LEONARDO, SOKRATES, TACIS, ERASMUS stattfinden, bedürfen nicht der Erteilung des Einvernehmens durch die Bundesagentur für Arbeit (§ 15 Nr. 3 Beschäfti- gungsverordnung). Ob ein Visum oder eine Aufenthaltser- laubnis notwendig ist, entscheidet die Auslandsvertretung bzw. die Ausländerbehörde ohne Beteiligung der Bundes- agentur für Arbeit. Bei ausländischen Praktikanten ohne gültige Arbeits- genehmigung kommt der Vertrag trotzdem wirksam zustande. Sie dürfen den Praktikanten jedoch nicht beschäftigen. Dies ist ein dauerhaftes Hindernis und kann berechtigender Grund für eine Kündigung des Praktikums sein. Von Unternehmerseite sollte im Vorhinein überprüft werden, ob die Bestimmungen bei ausländischen Bewerbern erfüllt werden.

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