Praktika in Unternehmen

23 MÜSSEN PRAKTIKA BEZAHLT WERDEN? Die Frage, ob Praktikanten für ihre Tätigkeit entlohnt werden sollten, ist nicht eindeutig geregelt. Generell dienen Praktika der Ausbildung und sind ein Lernverhältnis, weshalb Prakti- kanten entsprechend dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) das Recht auf eine angemessene Vergütung zugestanden wird. Dies muss jedoch nicht zwingend eine entgeltliche Entloh- nung bedeuten. Es muss mitunter zwischen den verschiedenen Formen des Praktikums unterschieden werden. Für Schüler, Auszubildende und Studenten, die ein Praktikum als Teil ihrer Ausbildung absolvieren – es sich also um ein Pflichtpraktikum handelt – besteht keine gesetzliche Rege- lung oder Verpflichtung zur Vergütung, jedoch können die Vertragspartner eine Aufwandsentschädigung für die Zeit des Praktikums vereinbaren. Handelt es sich um ein freiwilliges Praktikum, hat der Prak- tikant einen gesetzlichen Anspruch auf eine angemessene Vergütung (§§ 26, 17 BBiG). Steht die Erbringung von Arbeitsleistung im Vordergrund, besteht Anspruch auf eine Vergütung gem. § 611 BGB, da es sich unter diesen Umständen nicht mehr um ein Praktikum handelt, sondern der Praktikant tatsächlich Arbeitnehmer ist. Im Zweifel ist die Höhe der Vergütung so zu berechnen wie für einen üblichen, vergleichbaren Arbeitnehmer (§ 612 BGB).

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