Gründungsbroschüre Deutsch

54 Gründen in Berlin Das kleine 1x1 der Gründung Bei der Berechnung werden persönliche Freibeträge berück- sichtigt sowie Versicherungsbeiträge für Alter, Krankheit und Unfall als Vorsorgeaufwendungen angerechnet. Verluste werden steuerlich mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten oder aus anderen Jahren verrechnet. Liegt das zu versteu- ernde Einkommen unterhalb des Grundfreibetrages, muss keine Einkommensteuer gezahlt werden. Das Finanzamt legt jährlich eine bestimmte Sum- me fest, die Sie als Vorauszahlung vierteljährlich überweisen müssen. Wenn Ihr Einkommen in einem Jahr höher als zunächst erwartet ist, müssen Sie im Folgejahr mit einer Steuernachzahlung rechnen. Die Steuernachzahlung plus die (neue, höhere) Einkom- mensteuervorauszahlung haben schon manchen jungen Unternehmer vor große finanzielle Probleme gestellt. Rechnen Sie daher mit der Möglichkeit einer Steuernachzahlung und legen Sie das Geld dafür beizeiten zurück. HINWEIS  Lohnsteuer Die Lohnsteuer ist eine Sonderform der Einkommensteuer. Schuldner der Lohnsteuer ist zwar der Arbeitnehmer, aber Sie als Arbeitgeber sind verpflichtet, diese bei jeder Lohnzah- lung einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Lohn- steuerzahlungen müssen beim Finanzamt in elektronischer Form vorangemeldet werden. Neben der Lohnsteuer müssen u. a. auch Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer einbe- halten und an das Finanzamt abgeführt werden. Lohnsteuer  bmf-steuerrechner.de KAPITEL 6

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