Gründungsbroschüre Deutsch

44 Gründen in Berlin Das kleine 1x1 der Gründung KAPITEL 5 Die Wahl der Unternehmensbezeichnung ist eine Entschei- dung von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Eine spätere Änderung des Namens, etwa aufgrund wettbewerbsrecht- licher Unterlassungsansprüche, kann Sie nicht nur teuer zu stehen kommen, sondern irritiert auch Ihre Kundschaft. Daher sollten Sie alle rechtlichen Vorgaben beachten, aber auch werbliche Gesichtspunkte nicht vernachlässigen. Einzelunternehmen und GbR Als Einzelunternehmer müssen Sie im geschäftlichen Verkehr mit einem ausgeschriebenen Vornamen und Ihrem Familiennamen auftreten. Branchenbezeichnungen und Tä- tigkeitsangaben können beigefügt werden, z. B. „Klara Kunze, Kunsthandel“. Gesellschaften bürgerlichen Rechts müssen alle Gesellschafternamen (Vor- und Zunamen) aufführen. Darüber hinaus dürfen Einzelunternehmen und BGB-Gesell- schaften sogenannte Etablissement- bzw. Wie nenne ich mich?

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