Gründungsbroschüre Deutsch

43 Die eingetragene Genossenschaft (eG) Die Gründung einer Genossenschaft setzt drei Gründungs- mitglieder voraus. Es wird wenig oder kein Startkapital benötigt, die Gründung ist relativ einfach und wegen der regelmäßigen Prüfung der Genossenschaften durch den Prüfungsverband genießt diese Rechtsform den Ruf als „si- chere Sache“. Zur Gründung muss eine schriftliche Satzung ausgearbeitet werden. Eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich, allerdings prüft der regionale Genossenschafts- verband, ob die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Grün- dung gegeben sind. Geht diese Prüfung positiv aus, hat das Gründerteam beste Chancen, z. B. einen Kreditantrag mit po- sitivem Ausgang zu stellen. Wenn Ihr Team also verbindliche Strukturen wünscht, das Insolvenzrisiko gering halten möch- te und die Begleitung und Prüfung durch einen Verband eher schätzt, dann ist diese Rechtsform für Sie interessant. Die eG im Profil Ǔ Für mindestens drei Gewerbetreibende geeignet Ǔ Es ist kein Mindestkapital erforderlich, allerdings prüft der Genossenschaftsverband, ob die Eigenkapitalausstattung ausreicht Ǔ Eine Eintragung in das Genossenschaftsregister ist notwendig Ǔ Die Firma hat eigene Rechtspersönlichkeit (ist juristische Person) Ǔ Keine persönliche Haftung der Gesellschafter (im Regelfall) Ǔ Geschäftsführung durch einen Vorstand (bei bis zu 20 Mitgliedern genügt hier eine Person) Ǔ Ein Firmenname im rechtlichen Sinne kann geführt werden

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