Berliner Wirtschaft 1/2021

RECHTSQUELLE GILT AB INHALT ANSPRECHPARTNER e-commerce E-Commerce Payment Services Directive 2        Die Regelung gilt seit 14.09.2019. Nach einer Schonfrist der Bafin werden seit dem 01.01.2021 Ver- stöße geahndet • Zahlungsdienstleister müssen bei elektronischen Zahlvorgängen innerhalb der europäischen Union die starke Kundenauthentifizierung gewährleisten. • Dazu müssen zwei der drei voneinander unabhängigen Elemente Wissen, Besitz und Inhärenz abgefragt werden. Beeke Schmidt umwelt / energie / produktrecht Verordnung (EU) 2019/1020 16. Juli 2021, Artikel 29, 30, 31, 32, 33 und 36 gelten dagegen ab dem 1. Januar 2021 Die Verordnung beinhaltet vor allem Regelungen zu den folgenden Aspekten: • Ergänzende Vorschriften zur Produktsicherheit und -kennzeichnung, die sich insbesondere an Wirtschaftsakteure wie Hersteller und Einführer richten. Ferner werden Fulfillment Dienstleister aufgenommen und der Begriff des Inverkehr- bringens beim Onlinehandel konkretisiert. • Umfangreiche Vorschriften zur Marktüberwachung, die effizienter und umfangreicher werden soll • Mitgliedstaaten sollen Kontrollmaßnahmen einrichten, die auf Produkte, die auf den Unionsmarkt gebracht werden, gerichtet sind. Florentine Füg ihk-berlin.de/ produkteinfuehrung Verordnung zum Verbot von Einwegkunst- stoffprodukten  01.07.2021 • Das Verbot bezieht sich insbesondere auf Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoffen sowie „To-Go“- Lebensmittelbehälter, Getränkebecher und -behälter aus Styropor.  Andreas Polzer Batteriegesetz (BattG) 01.01.2021 (voraussichtlich) Von der Novelle des BattG sind vor allem Hersteller und Vertreiber von Batterien sowie Entsorgungsunternehmen betroffen.  • Der Gesetzgeber reagiert mit der Neufassung des BattG auf die Veränderungen auf dem Markt der Sammlung und Rücknahme von Batterien, insbesondere dem Wechsel des Gemeinsamen Rücknahmesystems Batterien (GRS) von einem Solidarsystem zu einem wettbewerblich ausgestalteten System. • Des Weiteren wird aus der bisherigen Meldepflicht beim Umweltbundesamt (UBA) eine Registrierungspflicht bei der Stiftung EAR. Andreas Polzer Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH-Verordnung)  01.01.2021 / 05.01.2021 • Ab dem 01. Januar 2021 gelten geänderte Bestimmungen für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern. Sicherheitsdatenblätter, die den neuen Bestimmungen nicht entsprechen, dürfen jedoch noch bis zum 31. Dezember 2022 abgegeben werden. • Unternehmen die solche Erzeugnisse herstellen, importieren oder liefern, die mindestens einen Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration von mehr als 0.1 % enthalten, müssen ab dem 5. Januar 2021 zusätzliche Informationen an die neue SCIP Datenbank übermitteln (SCIP: Substances of Concern In Products). Andreas Polzer Brennstoffemissions­ handelsgesetz (BEHG) bereits seit 20.12.2019 in Kraft • Ab dem Jahr 2021 wird die CO 2 -Bepreisung eingeführt, die zumindest indirekt über die Energiepreise alle Unternehmen betrifft. • Die Unternehmen, die die Brennstoffe in Verkehr bringen, sind darüber hinaus verpflichtet, Zertifikate zu kaufen. Andreas Polzer Ökodesign-Richtlinie  März 2021  Hersteller verschiedener Produkte (etwa Fernseher, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Kühlschränke) dürfen ab März 2021 nur noch Geräte auf den Markt bringen, wenn sie Ersatzteile und Reparaturanleitungen vorhalten. Ersatzteile müssen mit „allgemein verfügbaren Werkzeugen und ohne dauerhafte Beschädigung am Gerät ausgewechselt werden können”.  Andreas Polzer 42. BImSchV - Verduns- tungskühlanlagen 19. August 2021 Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider, die vor dem  19. August 2019 errichtet wurden, müssen bis zum 19. August 2021 von einem Sachverständigen überprüft werden (§ 14 der 42. BImSchV). Andreas Polzer SERVICE | Rechtsänderungen 54 IHK BERLIN  |  BERLINER WIRTSCHAFT 01 | 2021

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