Berliner Wirtschaft 1/2020

Neues Jahr, neue Vorschriften Das müssen Sie ab 2020 beachten – die wichtigsten Rechtsänderungen auf einen Blick fachkräfte RECHTSQUELLE GILT AB INHALT ANSPRECHPARTNER Fachkräfteeinwande- rungsgesetz/ FachKrEG 1. März 2020 Das Gesetz beinhaltet folgende Kernpunkte: • grundsätzlicher Zugang zur Erwerbstätigkeit für qualifizierte Fachkräfte, • einheitlicher Fachkräftebegriff, der Hochschulabsolventen und Beschäftigte mit qualifizierter Berufsausbildung einschließt, • Verzicht auf Vorrangprüfung bei anerkannter Qualifikation und Arbeitsvertrag sowie der Wegfall der Begrenzung auf Mangelberufe für Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung, • weitere Regelungen erleichtern die Einwanderung zur Arbeitsplatz- suche für Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung und verbessern Möglichkeiten zum Aufenthalt für Qualifizierungsmaßnah- men zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen, • Einführung eines beschleunigten Verwaltungsverfahrens. Maxim Kempe Tel.: 030 / 315 10-298 maxim.kempe@ berlin.ihk.de Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung / DuABG 1. Januar 2020 Das Gesetz sieht die Möglichkeit einer langfristigen Duldung zur Absolvierung einer Berufsausbildung oder Beschäftigung bei geklärter Identität vor; ebenso eine Beschäftigungsduldung für 30 Monate unter bestimmten Voraussetzungen. Weitere Regelungsinhalte sind: • Ausweitung der Ausbildungsduldung auf Assistenz- und Helferberufe bei Zusage für anschließende qualifizierte Ausbildung in einem Man- gelberuf, • künftige Ausbildungsduldungen erst nach 3-monatiger Duldung; Ausnahme für vor dem 1. Januar 2017 Eingereiste, • einmalige Erteilung einer 6-monatigen Duldung zur Ausbildungsplatz- suche bei vorzeitigem Ende oder Abbruch der Ausbildung, • nach Beschäftigungs- oder Ausbildungsduldung ist die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis möglich. Maxim Kempe Kontakt s.o. Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung 1. Januar 2020 Das Gesetz beinhaltet Änderungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), u.a. die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung, die Neubezeich- nung von Fortbildungsabschlüssen, Änderungen im Prüfungswesen, die Regelung eines Freistellungsanspruches für Prüfer sowie sich daraus ergebende Anpassungen im Jugendarbeitsschutzgesetz, SGB III, V, VI. Kristin Lohmar Tel.: 030 / 315 10-359 kristin.lohmar@berlin. ihk.de Mindestlohngesetz / MiLoG (Änderung) 1. Januar 2020 Ab dem 1. Januar 2020 beträgt der Mindestlohn pro Stunde 9,35 Euro brutto. Lidija Piasek Tel.: 030 / 315 10-208 lidija.piasek@berlin. ihk.de Sozialversicherungsentgeltver- ordnung / SvEV (11. Änderungs- verordnung) 1. Januar 2020 Im Jahr 2020 wird der Monatswert für Verpflegung 258 Euro betragen. Damit sind ab 2020 für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten an Arbeitnehmer für ein Frühstück 1,80 Euro und für ein Mittag- oder Abendessen 3,40 Euro anzusetzen. Der Monatswert für Unterkunft und Miete wird auf 235 Euro festgelegt. Lidija Piasek Kontakt s.o. Feiertagsgesetz Berlin / FeiertG BE (Änderung) Fassung in der Gültigkeit vom 7. Februar 2019 bis 8. Mai 2020 Einmaliger gesetzlicher Feiertag am 8. Mai 2020. Anlass ist, dass sich die Kapitulation der Wehrmacht an diesem Tag zum 75. Mal jährt und das Datum damit das Ende des Zweiten Weltkriegs markiert. Lidija Piasek Kontakt s.o. SERVICE | Rechtsänderungen 54 IHK BERLIN  |  BERLINER WIRTSCHAFT 01 | 2020

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