Steuern für Existenzgründer

STARTER CENTER & START-UPS 6 Steuern für Existenzgründer Die ersten Schritte Die Gewerbeanmeldung Wer als Unternehmer einer selbstständigen gewerblichen Tätigkeit auf Dauer nachgehen möchte, muss diese beim Bezirksamt anmelden. Zuständig ist dasjenige Bezirksamt, in dem Ihr Unternehmen ansässig ist. Die Gewerbeanmel- dung können Deutsche und Bürger der Staaten der Europä- ischen Gemeinschaft unter Vorlage ihres Personalausweises vornehmen. Die Anmeldung kann auch online über die Plattform des Einheitlichen Ansprechpartners erfolgen. Das Bezirksamt informiert die weiteren Institutionen (Finanzamt, IHK oder Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft etc.). Freiberufler benötigen in der Regel keine Gewerbeanmel- dung. Sie melden sich innerhalb eines Monats nach Auf- nahme der Tätigkeit direkt beim Finanzamt. Der erste Kontakt mit dem Finanzamt Kurze Zeit nach der Gewerbeanmeldung erhalten Sie vom Finanzamt die Aufforderung den sogenannten „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ auszufüllen. Dieser Fragebogen dient dazu, die persönlichen und betrieblichen Verhältnisse Die ersten Schritte Anmeldung bei den Einheitlichen Ansprechpartnern berlin.de/ea/

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