Steuern für Existenzgründer

11 Für kleine Einzelkauf- leute gibt es Erleichte- rungen: §241a HGB Grundsätzen (HGB)? Diese Außendarstellung des Unterneh- mens hat nicht nur Auswirkungen auf die Kunden, sondern auch auf Lieferanten und sonstige Geschäftspartner. Buchführung Der Buchführungsaufwand ist je nach Rechtsform unter- schiedlich. Manche Rechtsformen sind buchführungspflich- tig, bei manchen genügt eine vergleichsweise einfache „Ein- nahmenüberschussrechnung“. Sie lässt sich selbst erstellen und erfasst Einnahmen und Ausgaben des Jahres. Für eine komplette sogenannte doppelte Buchführung mit Erstel- lung eines Jahresabschlusses nach dem HGB, der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang umfasst, sind kaufmännische Kenntnisse erforderlich. Kaufleute (e. K.), Kapitalgesellschaften (GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG) und Handelsgesellschaften (OHG, KG) sind grundsätzlich buchführungspflichtig. Kapitalbeschaffung Bei kapitalintensiven Gründungen ist für einen externen Geldgeber, der Eigenkapital zur Verfügung stellen soll, die Frage von Bedeutung, welche unternehmerischen Mitspra- cherechte er hat. Aber auch wenn die Geschäfte ausgeweitet werden, ist mehr Kapital erforderlich. GmbH, UG (haftungs- beschränkt) und KG können Gesellschafter aufnehmen, die selbst keine Geschäftsführer sein müssen und deren Verant- wortung daher beschränkt ist.

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