Berliner Wirtschaft Juni 2024

Lange erwartet: Inflationsbedingt wurden die Schwellenwerte für Buchführungspflichten mit zwei Gesetzespaketen angehoben von Sabine Kirschgens Entlastung für Unternehmen Mit zwei Gesetzespaketen wurden im Frühjahr die lang erwarteten Entlastungen für Unternehmen im Bereich der Buchführung umgesetzt. Diese sehen eine inflationsbedingte Anhebung der Schwellenwerte bei den Buchführungspflichten vor. Konkret bedeutet dies zum einen: Einzelkaufleute, die an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht mehr als jeweils 800.000 Euro (bisher 600.000 Euro) Umsatzerlöse und jeweils 80.000 Euro (bisher 60.000 Euro) Jahresüberschuss aufweisen, brauchen keine Rechnungslegung in Form einer Bilanz vorzulegen (§ 241a HGB, § 141 AO). Des Weiteren wurde bei der Einstufung von Kapitalgesellschaften in die Größenklassen „kleinst-“, „kleine“, „mittelgroße“ oder „große“ Kapitalgesellschaft (§ 267 f. HGB) eine Anhebung der Schwellenwerte um 25 Prozent vorgenommen (s. Tabelle). Für Konzernjahresabschlüsse (§ 293 HGB) gibt es ebenfalls größenabhängige Erleichterungen. Die neuen Schwellenwerte sind für nach dem 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahre freiwillig und für nach dem 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahre zwingend anzuwenden. Mit der Einordnung in eine dieser Größenklassen gehen unterschiedliche handelsrechtliche Konsequenzen für die Unternehmen einher, wie zum Beispiel hinsichtlich des Umfangs der Jahresabschlussunterlagen und der Offenlegungs- und Prüfungspflichten. Kapitalgesellschaften sollten prüfen, ob für sie eine rückwirkende Anwendung der erhöhten Schwellenwerte für das Geschäftsjahr 2023 vorteilhaft ist und was dies im Einzelfall für den Jahresabschluss und dessen Aufstellung, Prüfung und Offenlegung und entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit Wirtschaftsprüfungsunternehmen bedeutet. ■ Die Gesetzes- pakete spielen den Betrieben in die Hände Sabine Kirschgens, IHK-Rechtsreferentin Handels- und Gesellschaftsrecht Tel.: 030 / 315 10-502 sabine.kirschgens@ berlin.ihk.de Überblick über neue Schwellenwerte im HGB: Bilanzsumme in Euro Umsatzerlöse in Euro Arbeitnehmer Kleinstkapitalgesellschaften § 267a Abs. 1 Satz 1 HGB 450.000 900.000 10 Kleine Kapitalgesellschaften § 267 Abs. 1 HGB 7.500.000 15.000.000 50 Mittelgroße Kapitalgesellschaften § 267 Abs. 2 HGB 25.000.000 50.000.000 250 Größenabhängige Erleichterungen für Konzernabschlüsse § 293 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB 30.000.000 60.000.000 250 Größenabhängige Erleichterungen für Konzernabschlüsse § 293 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HGB 25.000.000 50.000.000 250 FOTO: IMAGE/VEGE Handelsrecht | 61 Berliner Wirtschaft 06 | 2024

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