Berliner Wirtschaft Juni 2024

An die IHK Berlin hat sich der Betreiber eines Berliner Cafés, der anlässlich der kommenden Fußball-Europameisterschaft seinen Kunden Public Viewing mit zusätzlichem Alkoholausschank anbieten möchte, mit der Frage gewandt, welche Genehmigungen für sein Vorhaben erforderlich wären. Welche Genehmigungen werden für Public Viewing mit Alkoholausschank bei der EM benötigt? Ihre frage Von Vesna Mokorel Kalusa Beim Alkoholausschank in Gastronomiebetrieben handelt es sich um erlaubnispflichtige gewerbliche Tätigkeiten. Wenn Gewerbetreibende, die bislang einen erlaubnisfreien Gastronomiebetrieb ohne Alkoholausschank betrieben haben, im Rahmen einer Veranstaltung vorübergehend Alkohol ausschenken möchten, benötigen sie dafür eine Erlaubnis: die Gestattung aus besonderem Anlass. Dabei handelt es sich um eine besondere Art der Gaststättenerlaubnis, die für die Zeit und den Ort der Veranstaltung erteilt wird. Die Gestattung aus besonderem Anlass wird beim zuständigen Ordnungsamt beantragt. Sofern für die Veranstaltung beispielsweise Tische und Stühle vor den Geschäftsräumen aufgestellt werden sollten, ist in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Diese ermöglicht den Gastronomen die „über den Gemeingebrauch hinausgehende“ Nutzung von Straßen, Gehwegen und sonstigen nicht im Privateigentum stehenden Flächen außerhalb ihres Geschäftslokals. Sie muss beim zuständigen Bezirksamt rechtzeitig schriftlich beantragt werden. Auch müssen die Vorschriften bezüglich des Lärmschutzes beachtet werden. Und last but not least muss an die entsprechende Übertragungslizenz gedacht werden, denn für gewerbliche Public-Viewing-Veranstaltungen ist eine gebührenpflichtige Lizenz der UEFA erforderlich. Ebenso muss eine Meldung bei der GEMA erfolgen, die gegebenenfalls zusätzliche Gebühren mit sich bringen kann. ■ Benötigt werden Gestattung, Sondernutzungserlaubnis und die Übertragungslizenz der UEFA. Unsere antwort Vesna Mokorel Kalusa, Rechtsreferentin für Gewerberecht Tel.: 030 / 315 10-460 gewerberecht@ berlin.ihk.de Chris Marc Phung, Rechtsreferent für Gewerberecht Tel.: 030 / 315 10-460 gewerberecht@ berlin.ihk.de Das IHK-Geschäftsfeld Service und Beratung ist Anlaufstelle für Berliner Unternehmen. Juristen finden hier Lösungen Fußball-EM 2024 Antworten auf häufig gestellte Fragen unter: ihk.de/berlin/em2024-bw Lizenz und GEMA Informationen zur Lizenz der UEFA unter: bit.ly/44uprj0 Informationen zu GEMA-Tarifen unter: bit.ly/3UOcuxe Serie # 46 FOTO: FOTOSTUDIO CHARLOTTENBURG Tägliche Fälle aus der Praxis der Unternehmen SERVICE | Beratung | 58 Berliner Wirtschaft 06 | 2024

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