Berliner Wirtschaft Juni 2024

Die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber berät Betriebe, wenn es um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung geht von Sabine Pfennig-Engel Wie Inklusion im Job gelingt Vielen Unternehmern ist der Gedanke fremd, einen Menschen mit Behinderung einzustellen, einfach, weil sie sich damit noch nicht beschäftigt haben. Dabei ist auch dies ein Weg, Fachkräfte zu gewinnen. Wer sich darüber informieren möchte, kann dies bei der Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) tun. Die EAA berät und begleitet Unternehmen in Berlin, wenn es um Ausbildung, Einstellung oder Beschäftigungssicherung von Menschen mit Behinderung geht. Die Beratungen sind individuell, kostenlos und zeitlich unbegrenzt. Den Unternehmen stehen verschiedene finanzielle Förderprogramme bei der Einstellung oder Ausbildung von Menschen mit Schwerbehinderung zur Verfügung. Auch hierzu berät die EAA. So wurde ein Kitaträger mit einem jungen Mann im Rollstuhl unterstützt, der in Teilzeit eine berufsbegleitende Ausbildung zum Erzieher anstrebt. Und eine kleine Verwaltung, die einen Menschen mit Schwerbehinderung eingestellt hat, erhält mit dem Eingliederungszuschuss (EGZ) nun über sieben Jahre eine Förderung des Gehaltes in Höhe von 60 Prozent. Oft geht es auch um die Beschäftigungssicherung von Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung im Betrieb. In einem Bildungsunternehmen konnte eine Person durch ihre Schwerbehinderung die ursprüngliche Arbeitsaufgabe nicht mehr erfüllen. Beraten von der EAA, hat die Geschäftsführung beim Inklusionsamt ein Präventionsverfahren eingeleitet, und durch das Zusammenwirken aller beteiligten Institutionen wurde ein neuer Arbeitsplatz für die Person gefördert und gesichert, ergänzt durch eine entsprechende geförderte Weiterbildung. Für viele Betriebe ist Inklusion nicht nur eine Option, sondern obligatorisch. Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen haben nach § 154 SGB IX die Pflicht, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Erfüllen sie die vorgeschriebene Quote von fünf Prozent nicht, müssen sie eine Ausgleichs- abgabe zahlen. Aufgrund einer Gesetzesänderung erhöhen sich diese Abgabepflichten zum März 2025. Das Bußgeld bei nicht ausreichender Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung hingegen wurde gestrichen. Die Beratungen bei der EAA stehen allen Unternehmen offen, ob sie ihre Quoten erfüllen oder nicht oder vielleicht auch gar nicht ausgleichsabgabepflichtig sind. In jedem Fall sollte die Reduzierung der Ausgleichsabgabe nicht das wichtigste Argument sein. ■ In vielen Bereichen können Menschen mit Behinderung arbeiten – die EAA berät dazu Ansprechstelle Kontakt EAA (stellvertretende Leitung: Sabine Pfennig-Engel): Tel.: 030 / 53 63 76-50 eaa-berlin@faw.de Jan Bruns, IHK-Geschäftsfeld Wirtschaft & Politik Tel.: 030 / 315 10-920 jan.bruns@berlin.ihk.de FOTO: GETTY IMAGES/MASKOT SERVICE | Arbeitsmarkt | 56 Berliner Wirtschaft 06 | 2024

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