Berliner Wirtschaft 4/2020

Mitarbeiter des Geschäftsfelds Service und Beratung geben Einblicke in die Praxis – und zeigen, wie IHK-Mitglieder rasch relevante Informationen erhalten können. Etwa, wenn es um das Thema Verpackung geht von Andreas Polzer Wieso? Weshalb? Warum? Wer die IHK nicht fragt … Weitere Informationen Mehr zum Thema gibt es auf der IHK-Website unter: ihk-berlin.de/ verpackungsgesetz Andreas Polzer, IHK-Experte für Umwelt- und Energierecht Tel.: 030 / 315 10-305 andreas.polzer@berlin. ihk.de Experten bieten Rat und Tat Das Team Außenwirt- schaft & Recht aus dem Geschäftsfeld Service und Beratung der IHK berät telefonisch und per Mail. Das sind die Ansprech- partner und zugleich die Autoren dieser Serie: Florentine Füg, IHK-Expertin für Produktrecht Tel.: 030 / 315 10-533 florentine.fueg@berlin. ihk.de Antje Maschke, IHK-Expertin für Umsatzsteuerrecht Tel.: 030 / 315 10-280 antje.maschke@berlin. ihk.de Lidija Piasek, IHK-Expertin für Arbeitsrecht Tel.: 030 / 315 10-208 lidija.piasek@berlin.ihk.de M it welchen Fragestellungen wenden sich IHK-Mitglieder an die Experten? Und wie gehen die vor, damit Unter- nehmer rasch relevante Informatio- nen erhalten? Alles öde?! Von wegen, denn das Spektrumder Themen ist breit gefächert: Von Produktkennzeichnung über Außen- wirtschaftsdokumente bis hin zu Zollbestimmungen, vom Stan- dard- bis zum Spezialfall ist alles dabei. In der zweiten Folge der Serie geht es um das Thema Verpackung. Freitag Nachmit- tag, 15.30 Uhr. Das Tele- fon klingelt: Der Anrufer ist ein Händler, der einen Seecontainer voller Nüsse aus Übersee erwartet und nun wissen möchte, welche Verpackungsvorgaben er für den Weiterverkauf einhalten muss. Fragen wie diese gibt es häufig, das Ver- packungsgesetz ist noch recht neu, die Unsicher- heit also groß. „In der Regel muss sich der Herstel- ler bei verpackter Ware für private Endkunden auch um die Entsorgung der Verpackung küm- mern“, erkläre ich. „Aber wenn Ihnen die Ware bereits gehört, wenn sie über die Grenze kommt, dann sind Sie als Importeur in der Verantwor- tung.“ Wie und an wen denn verkauft werde, will ich dann noch wissen. „Die Nüsse kom- men in großen Säcken sowie in handelsüblichen Blechdosen“, erklärt der Unternehmer. Seine Abnehmer: Weitere Händler, private Kunden – auch online –, außerdem verkauft er im eige- nen Geschäft direkt aus den Säcken heraus. Das volle (Verpackungs-)Programm, denke ich, gehe die Checkliste imKopf durch und antworte: „Alle Verpackungen, die imHandel mit privaten End- verbrauchern anfallen, müssen vor demVerkauf bei einem sogenannten Systembetreiber ange- meldet werden, die an andere Händ- ler weitergegebenen Säcke dage- gen nicht. Und Sie müssen Ihr Unternehmen noch bei der ,Zentralen Stelle ‘ registrie- ren“, erinnere ich ihn. Der Anrufer scheint mit dieser Auskunft zufrieden, dann bin ich es auch – aber erst, nachdem ich dem Mann nach dem Telefonat noch einmal die wichtigsten Punkte und weiterführende Links gemailt habe. ■ Verpackungsgesetz Das Verpackungsgesetz (VerpackG) definiert Pflichten für Inverkehr- bringer von (Produkt-)Verpackungen, die bei Haushalten oder vergleichbaren Stellen als Abfall anfallen. Die Verpackungsmengen müssen an einem „System“ beteiligt werden, und es besteht eine Registrierungspflicht für Inverkehrbringer bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregis- ter, die u. a. die Inverkehrbringer im öffentlichen Verpackungsregister (LUCID) registriert sowie die Meldungen verarbeitet. System(-betreiber) Die Systembetreiber stel- len die haushaltsnahe Sammlung und Entsorgung von gebrauchten Verkaufsverpackungen sicher. Serie Die alltäglichen Fälle der IHK Folge 2: Verpackungsgesetz ILLUSTRATION: GETTY IMAGES/ENIS AKSOY; FOTO: FOTOSTUDIO CHARLOTTENBURG SERVICE | Beratungspraxis 62 IHK BERLIN | BERLINER WIRTSCHAFT 04 | 2020

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