Unternehmensnachfolge regeln

90 Unternehmensnachfolge regeln Informationen für Unternehmer und Nachfolger DIE FINANZIERUNG DER UNTERNEHMENSÜBERNAHME ǓǓ Darlehensanträge sind grundsätzlich über ein Kreditin- stitut eigener Wahl an die jeweiligen Förderinstitute zu stellen (Hausbankprinzip; Ausnahme: der KMU-Fonds der Investitionsbank Berlin). Förderanträge müssen vor Beginn der beabsichtigten Investitionsmaßnahme gestellt werden. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Ein Vor- haben wird begonnen, wenn die Investitionsmaßnahme in Angriff genommen wird, Verträge unterzeichnet oder finanzielle Verpflichtungen eingegangen werden. ǓǓ Öffentliche Finanzierungshilfen müssen nach bankübli- chen Gesichtspunkten abgesichert werden (Ausnahme: ERP-Kapital für Gründung der KfW Mittelstandsbank). Bei fehlenden oder nicht ausreichenden Sicherheiten können Bürgschaften der Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg beantragt werden. ǓǓ Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von öffentlichen Förderhilfen und Bürgschaften besteht nicht. Die Förderinstitute finanzieren die Neugründung, die Über- nahme eines bestehenden Unternehmens sowie den Erwerb einer tätigen Beteiligung, zum Beispiel im Rahmen eines Ein- stiegs als geschäftsführender Gesellschafter in eine GmbH. Förderfähig sind neben dem Übernahmepreis alle betrieblich bedingten Sachinvestitionen (Betriebs- und Geschäftsaus- stattung, Fuhrpark, Gebäude, Grundstücke), Markterschlie- ßungs- und Werbeaufwendungen, das erste Warenlager und Betriebsmittel sowie Personal-, Werbe- und Mietkosten, die in den ersten Monaten anfallen.

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