Unternehmensnachfolge regeln

80 Unternehmensnachfolge regeln Informationen für Unternehmer und Nachfolger arbeitern weniger belastet fortgesetzt werden kann. Bei der Mediation stehen nicht die Vergangenheitsbewältigung, son- dern in die Zukunft gerichtete Lösungen im Vordergrund. Der Mediator hat dabei, anders als ein (Schieds-)Richter, keine Entscheidungs- oder Zwangsgewalt, sondern soll ausschließ- lich helfen, Konflikte zum beidseitigen Vorteil zu lösen. Auch nach der Übernahme kann eine Nachsorge, beispiels- weise im Rahmen eines Coaching, durch eine qualifizierte und fachkundige Person erfolgen. Dies können auch ein Steuerberater, Rechtsanwalt, Unternehmensberater, Freund oder Bekannter sein. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es hierfür auch öffentliche Förderprogramme. Durch eine derartige Begleitung des Übernehmers kann einer even- tuellen Überforderung oder sonstigen mit der Übernahme verbundenen Problemen frühzeitig begegnet werden. DIE NOTFALLPLANUNG Notfallplanung ist nicht nur eine Frage des Alters. Denn jeder Unternehmer – unabhängig vom Alter – sollte einen Notfallplan in der Schublade haben, da vor Unfall oder Krankheit niemand geschützt ist. Ein Notfallplan sollte rechtliche, unternehmerische und finanzielle Regelungen beinhalten und ist im Grunde nichts anderes als eine Nach- folgeregelung in einfacher Form. Für den Notfall müssen vor allem Vertretungen und Zuständigkeiten geregelt werden. Es empfiehlt sich, eine Liste mit den Aufgaben der Geschäfts- leitung zu erstellen und festzulegen, wer welche Aufgaben im Notfall übernehmen soll. Ebenso sind entsprechende Vollmachten zu erteilen. Wichtig sind ebenfalls Informati- onen über Kunden- und Lieferantenstrukturen sowie eine Dokumentenmappe mit Kredit- und Bankunterlagen. Auch Die IHK Berlin hat für Sie Mediatoren mit dem Arbeitsschwerpunkt Unternehmensnachfolge bereitgestellt ihk-berlin.de/ mediatoren-nachfolge DIE PLANUNG EINER UNTERNEHMENSÜBERNAHME

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