Unternehmensnachfolge regeln

58 Unternehmensnachfolge regeln Informationen für Unternehmer und Nachfolger RECHTLICHE UND STEUERLICHE ASPEKTE Schema zur Regel- und Optionsverschonung ab 1. Juli 2016 Vergleich Regelverschonung Optionsverschonung Verschonungsabschlag Sofortbesteuerungsanteil 85 % 15 % 100 % 0 % Folgevoraussetzungen: ǓǓ Behaltens-/ Lohnsummenfrist 5 Jahre 7 Jahre ǓǓ Lohnsumme 400 % 700 % ǓǓ Ausnahme Ausgangslohnsumme 0 € oder Betrieb ≤ 5 AN ǓǓ 5 Jahre 250 % 500 % ǓǓ 7 Jahre 300 % 565 % ǓǓ Nachsteuerung bei Nichteinhaltung zeitanteilig zeitanteilig ǓǓ Anteil Verwaltungs- vermögen unter 90 % ≤ 20 % Bewertung Sämtliche Vermögensarten sind auf Basis des Verkehrswer- tes zu besteuern. Bei Immobilien wird zwischen unbebauten und bebauten Grundstücken unterschieden: Für unbebaute gelten weiterhin die Bodenrichtwerte, bebaute Grundstücke werden in Anlehnung an die Wertermittlungsverordnung (Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung der Ver- kehrswerte von Grundstücken – WertV) bewertet. Je nach Grundstücksart kommen Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren zur Anwendung. Bei Betrieben ist der Verkehrswert – sofern kein Verkaufs- preis vorliegt – anhand eines „Ertragswertverfahrens oder eines jeweils in dem Wirtschaftszweig üblichen Bewertungs- verfahrens“ zu ermitteln. Das Bewertungsrecht enthält in den §§ 199–203 BewG ein vereinfachtes Ertragswertverfah- ren. Bei diesem ist ein fester Risikozuschlag vorgeschrieben; „Das Erbschaft- und Schen- kungssteuerrecht bei Unterneh- mensübertragung“,DIHK, S. 20

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