Unternehmensnachfolge regeln

53 Wenn das Unternehmen in der Familie bleiben soll, muss Erbauseinandersetzungen und Streitigkeiten in der Nach- folgegeneration durch gesellschaftsvertragliche Regelun- gen vorgebeugt werden. Beim Aufeinandertreffen von im Unternehmen tätigen und dort nichttätigen Erben ist es zur Sicherung der Handlungsfähigkeit des Unternehmens zweck- mäßig, den Einfluss der ersteren durch eine Einschränkung der Gesellschaftsrechte der nichttätigen Erben zu festigen. Denkbar sind beispielsweise abgeschwächte Stimmrechte, eingeschränkte Kontrollrechte oder Zustimmungsvorbehalte bei der Verfügung über Geschäftsanteile. Regelungsinhalte unter Nachfolgegesichtspunkten Regelung der Übertragbarkeit und Vererblichkeit von Geschäftsanteilen Nachfolgeklauseln Abfindungsregelungen bei Ausscheiden eines Gesellschafters Mehrheitsbildung bei mehreren Nachfolgern Auswahl und Überwachung der Geschäftsführung Sonder- und Entnahmerechte des geschäftsführenden Nachfolgers Festlegung von Kontrollrechten Gewinnverteilung Einrichtung eines Kontrollgremiums (Beirat) Zuständigkeiten von Geschäftsleitung, Gesellschaftern und Kontrollgremium

RkJQdWJsaXNoZXIy MzI1ODA1