Unternehmensnachfolge regeln

50 Unternehmensnachfolge regeln Informationen für Unternehmer und Nachfolger RECHTLICHE UND STEUERLICHE ASPEKTE Wettbewerbs- bzw. Konkurrenzverbot Ein Wettbewerbs- bzw. Konkurrenzverbot ist die Beschrän- kung einer Person in ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit. Der Erwerber eines Betriebes hat in der Regel ein großes Interesse daran, dass der Verkäufer nicht mit einem neuen Unternehmen im gleichen Geschäftszweig in Kon- kurrenz zu ihm tritt. Ein Wettbewerbsverbot zum Schutz des Erwerbers kann vertraglich für maximal zwei Jahre verein- bart werden. Die Vereinbarung sollte unbedingt durch eine Vertragsstrafenabrede zusätzlich abgesichert werden. ERBRECHTLICHE ÜBERLEGUNGEN Gesetzliche Erbfolge Erbrechtliche Überlegungen spielen bei der Nachfolgepla- nung eine besondere Rolle. Ein verantwortungsbewusster Unternehmer überlässt die Regelung der Nachfolge nicht dem Gesetz, sondern regelt in einem Testament oder in einem Erbvertrag, wer den Betrieb nach seinem Tod weiter- führen soll. Jeder Unternehmer sollte sich deshalb frühzei- tig darüber klar werden, auf wen im Falle seines Todes der Betrieb oder die Gesellschaftsanteile übergehen sollen. Ist die Erbfolge nicht durch letztwillige Verfügung geregelt, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Diese führt bei mehreren Erben zum Entstehen einer Erbengemeinschaft, innerhalb derer wirksame Entscheidungen nur von allen Erben gemeinsam getroffen werden können. Dadurch wird die Willensbildung erheblich erschwert und die Handlungsfähigkeit des Un- ternehmens beeinträchtigt. Eine fehlende Nachfolgerege- lung kann für das Unternehmen dadurch zur Existenzfrage werden.

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