Unternehmensnachfolge regeln

44 Unternehmensnachfolge regeln Informationen für Unternehmer und Nachfolger RECHTLICHE UND STEUERLICHE ASPEKTE in das örtliche Grundbuch nehmen oder einen beglaubig- ten Auszug aus dem Grundbuchregister verlangen. Nur so kann der Käufer rechtssicher überprüfen, ob das Grund- stück durch eine Hypothek, Grundschuld, Dienstbarkeit oder ein Nießbrauchrecht belastet ist. Denn mit Übergang des Grundstücks gehen solche Belastungen regelmäßig auf den Erwerber mit über. Erfolgt die Transaktion durch einen Asset Deal, ist schließlich zu beachten, dass nach dem Prinzip der Einzelrechtsnach- folge jedes einzelne Wirtschaftsgut mit all seinen dazugehö- rigen Vertrags- und Rechtsverhältnissen in den Kaufvertrag aufzunehmen ist. Das Vertragswerk eines Asset Deals ist daher häufig erheblich komplexer als dasjenige eines Share Deals. Fortführung der Firma Ein etablierter Firmenname mit entsprechendem Bekannt- heitsgrad ist ein wirtschaftlicher Wert, der durch die Regelungen zur Firmenfortführung im Handelsgesetzbuch (§§ 21 ff. HGB) geschützt wird. Eine Firmenfortführung (das beinhaltet unter anderem die Fortführung des Namens) kommt nur dann in Betracht, wenn die Firma im Handelsre- gister eingetragen ist, der erworbene Betrieb fortgeführt wird und der Firmenname nicht abgeändert wird. Ist der Einzelunternehmer nicht Kaufmann, sondern Kleinge- werbetreibender und damit nicht im Handelsregister einge- tragen, muss er im Geschäftsverkehr unter seinem Vor- und Zunamen auftreten. In diesem Fall muss beim Erwerb be- rücksichtigt werden, dass eine Firmenfortführung unter dem Namen des Verkäufers ausgeschlossen ist. Falls mit dem Un-

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